…dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Transparenz nicht in der Lage, aus eigenem Recht eine abkommenskonforme Quellensteuerentlastung im Ausland zu erwirken, denn die Aktiendividenden werden steuerlich nicht ihm, sondern den Zertifikatsinhabern zugerechnet. Werden allerdings von einem solchen österreichischen Fonds ausländische Aktien an ein österreichisches…
…auch aus luxemburgischer Sicht steuerlich den Anlegern des Fonds zuzurechnen. Handelt es sich bei diesen Anlegern um Pensionskassen verschiedener Art, die in EU-Staaten und in der Schweiz ansässig sind, steht es diesen Pensionseinrichtungen frei, aus eigenem Recht Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. …
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
…die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch, dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nicht vom Miteigentumsfonds bzw. seinem Verwalter, sondern von den Zertifikatsinhabern in Anspruch zu…
…Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung zu gewähren, müsste erforderlichenfalls im…
…und ausländische Fonds insoweit gleichbehandelt, als die Kapitalerträge nicht ihnen, sondern den Anteilsinhabern des Fonds steuerlich zugerechnet werden. Bezieht daher ein luxemburgischer Investmentfonds Aktienerträge von österreichischen Kapitalgesellschaften, dann werden - genauso wie in vergleichbaren Fällen inländischer Investmentfonds - mit der Erhebung der Kapitalertragsteuer nicht Einkünfte des Fonds…
…in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im…
…werden daher nach wie vor Rückerstattungsanträge der in Luxemburg ansässigen Fonds nicht zurückgewiesen, sondern positiv erledigt; dies allerdings ab 2008 nur nach Maßgabe der sich aus dem Partnership-Report abzuleitenden DBA-Interpretationserfordernisse, die im Fall von Publikumsfonds zumindest eine Schätzung des Ausmaßes der abkommensberechtigten Portfolioinvestoren…
…Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern Artikel 10 des DBA-Schweiz angewendet und demzufolge eine Quellensteuer in Höhe von 5% (ab dem Wirksamwerden des am 20. Juli 2000 unterzeichneten Revisionsprotokolls: 15%) erhoben…
…oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung. Das Bundesministerium für Finanzen wäre bereit, in dieser Frage ein Verständigungsverfahren mit Deutschland einzuleiten, falls dies von Ihnen gewünscht wird. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des § 42 Abs. 2 EStG in der Regel nicht überschreiten wird, sodass auf den Einbehalt der 25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von…
…Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds beteiligt, zu dessen Vermögen deutsche, schweizerische und französische Aktien gehören, ist die Aktiengesellschaft berechtigt, für die ihr anteilig aus den drei Staaten zufließenden Kapitalerträge die abkommenskonforme Entlastung von der ausländischen Quellensteuer geltend zu machen…
…Investmentfondsgesetzes anzusehen sind, wird der den Kommanditisten zufließende Ertrag nach der den beiden Fondstypen zuzuordnenden Herkunft aufzugliedern sein. Denn Erträgnisse aus dem deutschen Immobilienfonds sind auf der Grundlage von Artikel 6 und 23 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen; Erträgnisse aus…
…den deutschen Immobilieninvestmentfonds gemachten Aussagen sind in diesem Zusammenhang sowohl für offene wie auch für geschlossene deutsche Investmentfonds von Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor mit der deutschen Seite noch nicht abschließend geklärt, ob die Erträgnisse solcher Fonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs…
…Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden. Haben sich daher in Österreich ansässige Investoren an deutschen offenen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, die das Vermögen ausschließlich in deutschen Liegenschaften anlegen, dann sind die den deutschen Fonds zufließenden Erträgnisse den inländischen Anlegern steuerlich zuzurechnen…
…schweizerische Holdinggesellschaft eingeflossenen Kapitalmittel von 200 für die Anschaffung der Saudiarabien-Beteiligung verwendet worden sind und damit den Buchwert der Beteiligung darstellen (2 x 300 - 200 = 400). Wird die schweizerische Holdinggesellschaft in der Folge liquidiert und fließt der erzielte Gewinn von 400 mit je…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
…dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine…
…Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer…
…deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese Sichtweise ist auch in § 27…