…des Quellenstaats ausgezahlt wird. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats kann daher abkommensrechtlich beispielsweise nicht dadurch umgangen werden, dass bei einer Kurzzeitentsendung zur Tochtergesellschaft (mit der ein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird) die entsendende ausländische Muttergesellschaft weiterhin die Bezüge auszahlt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…
Hat eine deutsche Straßenbau GmbH & Co KG einen Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
Wurde im Jahr 1996 ein in Deutschland ansässiger Diplomphysiker, der bei der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens angestellt ist, kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Nach Auffassung des BM für Finanzen fällt ein beschränkt Steuerpflichtiger, der als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen…
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen in Österreich ansässigen Dienstnehmer vom 1.12. bis zum 30.6. des Folgejahres zur britischen Tochtergesellschaft und bleibt während dieses Entsendungszeitraumes die Arbeitgeberqualifikation der österreichischen Muttergesellschaft erhalten (siehe hierzu insb. LStR 2002 Rz 924), dann steht gemäß Art. 15 Abs…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
Hat eine 1903 im Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer…
…Ein solcher Rückgriff wird durch Art. 3 Abs. 2 DBA nicht gedeckt. Bei einer kurzfristigen konzerninternen Mitarbeitergestellung in einen anderen EU-Staat kann die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite daher nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichende Belege über das Vorliegen eines durch Art. 3 Abs…
Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
…auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich nicht auf Österreich, wenn die Pensionistin kurze Zeit nach dem Zufluss der Pensionsabfindung (im Oktober 1998) ihren Hauptwohnsitz und damit ihre Ansässigkeit aus der Schweiz nach Österreich verlegt. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…