Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…
…kann nicht als "Kreditinstitut" im Sinn des § 2 Z 3 lit. a der VO BGBl. II Nr. 295/2004 angesehen werden und ist daher nicht von der Sanktion des Methodenwechsels befreit. Denn der in der Verordnung verwendete Begriff "Kreditinstitut" ist - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend…
…an der Aktiengesellschaft österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören. Allerdings steht die italienische Quellensteuerentlastung nur für jene Zinsen zu, die aus steuerlicher Sicht der Österreichischen Nationalbank als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Werden Wertpapiere von anderen österreichischen Kreditinstituten (die nicht die Voraussetzungen des Art. 11 Abs…
…Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das Wertpapier oder der Kupon beim betreffenden Kreditinstitut hinterlegt ist (EStR 2000 Rz 7754). Zahlt ein Emittent Wertpapierzinsen direkt an den Kuponinhaber…
Werden in Österreich Kommanditgesellschaften (GmbH & Co KGs) gegründet, deren Aufgabe darin besteht, Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften…
…diese niederländische Gesellschaft als Kreditinstitut im Sinn des österreichischen Bankwesengesetzes anzusprechen ist, ohne gutachtliche Äußerung (die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite zu beschaffen wäre) nicht Stellung genommen werden. Kann die niederländische Kapitalgesellschaft - was zu vermuten ist - nicht als "Kreditinstitut" eingestuft werden…
…dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht…
…dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht…
…noch erheblich bleibt. Werden von der österreichischen Gesellschaft Darlehen bei deutschen Kreditinstituten aufgenommen, die als Gesellschafterdarlehen an die US-Holdinggesellschaft weitergeleitet werden und fließen daher US-Zinsen in die Hände der österreichischen Gesellschaft und von dieser als Refinanzierungszinsen weiter in die Hände der deutschen Kreditinstitute…
…nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat. Diese Grundsätze gelten nicht nur für österreichische Kreditinstitute, wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft…
…4 Abs. 1 OECD-MA nicht mehr zum Verlust der Ansässigkeitsqualifikation nach dem DBA mit der Schweiz kommt. Fließen daher Dividenden und Zinsen aus der Schweiz über ein österreichisches Kreditinstitut einem in Großbritannien hauptansässigen Steuerpflichtigen zu, der einerseits in Großbritannien nur auf Remittance-Basis besteuert…
…Abs. 3 KStG und die hiezu ergangene Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 geschehen. Zur weiteren Frage, ob eine irische Tochtergesellschaft als "Kreditinstitut" anzusprechen ist, dessen Tätigkeit nach der Verordnung nicht zur Erzielung schädlicher Passiveinkünfte führt, ist zunächst davon auszugehen, dass dieser Begriff - den Zielvorgaben der…
…27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zu qualifizieren und unterliegen, sofern sie nicht im Wege eines gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 abzugspflichtigen Kreditinstituts bezogen werden, in der Folge der 27,5-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung" gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988, sofern…
…gebildet wird, wird eine Gebietskörperschaft aus den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob das Forfaitierungsgeschäft die Auslands(enkel)gesellschaften zu den mit der "Unbedenklichkeitseigenschaft" ausgestatteten Kreditinstituten qualifiziert. 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist der in Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Italien verwendete Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist…