…in Deutschland bereits rückgestellten Pensions- und Prämienansprüche, dann löst die nach der Verschmelzung stattfindende Abfindung der Pensionsansprüche sowie die Auszahlung der noch auf die Zeit vor der Verschmelzung entfallenden Erfolgsprämien österreichische Kommunalsteuerpflicht aus (wenn nicht in Bezug auf die Pensionsabfindung die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs…
Inländische Repräsentanzen ausländischer Luftfahrtgesellschaften sind in der Vergangenheit auf Basis der Reziprozität gemäß § 48 BAO von der Lohnsummensteuer befreit worden; dies aus der Erwägung heraus, dass die Lohnsummensteuer als (untergeordneter) Teil der Gewerbesteuer regelmäßig in den sachlichen Anwendungsbereich der Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden ist und…
…f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden…
Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…
…seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich aufhält. Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
…Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen (Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien). Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muss (Z 5.2.2 AÖF Nr. 298/1994). Ob…
…unternehmerischen Leistungserbringung einer festen Einrichtung mit Betriebstätteneigenschaft in Österreich bedient, hat dies einerseits den Eintritt der beschränkten Einkommen(Körperschaft)steuerpflicht des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine…
Überträgt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer inländischen Abfallbeseitigungs-KG seinen Anteil unentgeltlich an eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit…
…deren Vermeidung unterbrochen werden, wenn die Herstellung des abkommenskonformen Rechtszustandes in einem Veranlagungsverfahren vorgenommen wird und dem Arbeitgeber darüber Belege zukommen. Auf die Dienstgeberbeitragspflicht und im gegebenen Zusammenhang auch auf die Kommunalsteuerpflicht der Muttergesellschaft wirkt sich das DBA-Großbritannien nicht aus. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…Freistellung von der Dienstgeberbeitragspflicht (§ 41 Abs. 4 lit. c FLAG). Im Bereich der Entrichtung der Kommunalsteuer besteht eine im wesentlichen gleiche Rechtslage, nämlich Kommunalsteuerpflicht für die Zeit der Auslandsentsendung (siehe insb. Z. 5.2.2.2 des Durchführungserlasses zum Kommunalsteuergesetz, AÖF Nr. 298/1994). 27…
…Betriebstätte zu werten ist (siehe hiezu z.B. VwGH 25.2.1987, 84/13/0053), bleibt aber für die Frage der Lohnsteuerabzugspflicht und für die Frage der Kommunalsteuerpflicht von entscheidender Bedeutung. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation sind. Auch Kommunalsteuerpflicht entsteht für die deutsche Kapitalgesellschaft nicht, da diese voraussetzt, daß der Dienstgeber eine inländische Betriebstätte unterhält, in der der Dienstnehmer tätig ist…
…unterhalten, die keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA aufweisen und daher von der Körperschaftsbesteuerung und der Gewerbebesteuerung (einschließlich Lohnsummensteuer) freizustellen waren. Unterhält das österreichische Unternehmen in Indien keine Betriebstätte, der die entsandten Mitarbeiter zuzurechnen sind, dann besteht inländische Kommunalsteuerpflicht (AÖFV. Nr. 298/1994, Z. 5…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…