…9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber um eine österreichische Körperschaft des öffentlichen Rechts, fallen die Pensionen unter Artikel 10 DBA-Deutschland, mit der…
Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
…hat, auf eine andere holländische Kapitalgesellschaft steuerneutral verschmolzen, und kann daher in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat, dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich österreichischen Umgründungssteuergesetzes…
Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…
Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…
…von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" im Sinn von Artikel 20 Abs. 1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen…
Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine…
Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…
Gemäß Artikel 26 DBA-Liechtenstein findet dieses Abkommen auf steuerfreie liechtensteinische Gesellschaften nur insoweit Anwendung, als daran in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht…
…als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel 26 des Abkommens fallenden steuerfreien liechtensteinischen Gesellschaften sowohl (zum DBA-Ausschluss führende) Nichtansässige als auch (zur DBA-Anwendung berechtigende) in Liechtenstein Ansässige beteiligt…
…Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließt…
Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen…
Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im…
…1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in einem EU-/EWR Staat ansässigen - Körperschaft zuzuordnen ist (EStR 2000 Rz 7755c). Denn die Niederlassungsfreiheit gebietet in einem solchen Fall bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR…
…Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft…
…Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die…
…besteht. Die schweizerische Pensionskasse kann daher auf Grund des DBA Ö/Schweiz für ihre über Luxemburg bezogenen Dividenden Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten erlangen. Als Körperschaften errichtete Pensionskassen in EU-Mitgliedstaaten sind demgegenüber zur Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer berechtigt, wobei…
…Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist, nicht bewirkt, dass damit die von ihnen ausgezahlten Bezüge nicht mehr als aus "öffentlichen Kassen" stammend anzusehen sind. Geht man davon aus, dass die Einkünfte…
…56/1995). Für Zwecke der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS QU-2 aufgelegt. Eine verdeckte Ausschüttung ist "offenkundig" erfolgt, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften…