Artikel 11 Abs. 4 DBA-Großbritannien sieht vor: "Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn…
…entscheiden, die Vorschriften des Alt-Abkommens noch für ein weiteres Jahr für sich gelten zu lassen. Eine Information der US-Steuerbehörden ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand des BM für Finanzen nicht erforderlich. Der Inhalt dieser EAS-Antwort wurde vorsorglich auch der US-Steuerverwaltung mitgeteilt. Sollten…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…auf Agenden etwa folgender Art beschränkt: Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktivitäten in Österreich wie z.B. "Trade Shows", Kundenseminare, Investmentlunches und sonstige bloße PR-Maßnahmen, wenn aus diesem Anlass nicht bereits der wesentliche Inhalt von Verträgen mit den künftigen Anlegern soweit ausverhandelt wird, dass die…
…ist" überlassen wird. Der Inhalt des überlassenen Wissens muss sonach solcherart sein, dass es dem Empfänger die gewerbliche Nachahmung eines Produktes ermöglicht. Gestattet daher beispielsweise ein österreichischer Faserproduzent, dass die von ihm entwickelten Produktherstellungsmethoden von einem indonesischen Unternehmen angewendet werden dürfen, so liegt eine Know…
…werden, dass er unter den gegebenen Umständen von sich aus der Definition des Lizenzgebührenbegriffes des Artikels 12 DBA-Spanien einen über den Wortlaut hinausgehenden Inhalt verleiht, derzufolge auch Vergütungen für die Nutzungsüberlassung an bloßen Werbefotos ohne künstlerischem Wert von dieser Bestimmung erfasst sind. 28. Oktober…
…1 lit. b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll…
…verstoßen. Ist eine Bestimmung des österreichischen innerstaatlichen Rechtes sowohl einer OECD-widrigen als auch einer OECD-konformen Auslegung zugänglich, dann besteht angesichts der von Österreich mitgetragenen OECD-Empfehlung die Verpflichtung, der Bestimmung einen OECD-konformen Inhalt zuzuschreiben. 19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Begriff der "Unterhaltung" keinen klar umrissenen Inhalt hat, so wird dieser Begriff dennoch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definiert als "angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der ua. vermittelt wird durch Rezeption von organisierten Darbietungen" (VwGH 28.05.1998…
…Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des…
…wird daher in Bezug auf die US-Zinsen von 10 zu ermitteln sein. Da davon 9, sonach 90%, an die Steueroasengesellschaft weitergeleitet werden, steht für die US-Zinsen kein Anrecht auf Steuerentlastung in den USA zu. Der Inhalt dieser EAS-Antwort wurde vorsorglich auch der…
…gehört, hängt vom Inhalt der Koproduktionsvereinbarung ab. Es wird darauf zu achten sein, dass ihrem Inhalt nach als Gastspielverträge ausgestaltete Abmachungen nicht aus Gründen der Steuerersparnis bloß formal als Koproduktionsverträge bezeichnet werden. Wird mit einem amerikanischen Tanztheater, das von einer US-Kapitalgesellschaft betrieben wird, ein…
…für Finanzen bei Anwendung des Erheblichkeitstestes im Sinn des Verständigungsprotokolls nicht zu den "Einnahmen, die aus der aktiven gewerblichen Tätigkeit bezogen werden". Der Inhalt dieser EAS-Antwort wurde vorsorglich auch der US-Steuerverwaltung mitgeteilt. Sollten sich aus US-Sicht in der gegenständlichen Frage Auffassungsunterschiede ergeben…
…b IWF-Abkommen kann allerdings nicht der Inhalt beigemessen werden, dass auch Vergütungen, die nicht auf das Anstellungsverhältnis des ehemaligen Angestellten zurückzuführen sind, steuerlich privilegiert sind. Denn die in Art. IX Abschn. 9 lit. b normierte Befreiung von der Besteuerung bezieht sich nur auf "Gehälter…
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…
…derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von…
…Beratungsvertrag) abgeschlossen, so richtet sich die steuerliche Behandlung der auf Grund dieser Verträge zu zahlenden Vergütungen nach dem wesentlichen Inhalt der auf Grund dieser Vereinbarungen tatsächlich erbrachten Leistungen. Know-How-Vertrag: Werden die Vergütungen für die Überlassung von Erfahrungen mit "Know-How-Charakter" geleistet, so…
…Höhe von maximal 5% des Bruttobetrages einer Besteuerung unterzogen werden. Quellensteuerfreiheit stünde nach der zitierten Abkommensbestimmung nur zu, wenn der wesentliche Inhalt der überlassenen Produkte von literarischem, künstlerischem oder wissenschaftlichem Wert wäre. Wird der Sublizenzvertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und den tschechischen Subdistributoren von dem…
…der Inhalt der mit dem koreanischen Auftraggeber geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nicht auf eine Bauausführung, sondern auf die Erbringung von Engineeringleistungen ausgerichtet war. In einem solchen Fall würden die Ingenieurleistungen nach Artikel 14 Abs. 3 DBA-Korea in Korea zu besteuern und in Österreich von der…
Die Beurteilung, ob der Inhalt eines konzerninternen Rahmenvertrages über die Leistungsbeziehungen zwischen einer inländischen Tochtergesellschaft und ihrer ausländischen Muttergesellschaft als Grundlage einer fremdverhaltenskonformen Gewinnermittlung anerkannt werden kann, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen voraus, wie sie von der zuständigen Abgabenbehörde im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 118 BAO, nicht…