…die im Grunde eine Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter erfordert. In den Durchführungsbestimmungen zu dem am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichneten neuen österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens wird ausdrücklich festgehalten werden, dass im Fall von LLCs die Abkommensberechtigung nicht - wie im Fall einer Körperschaft - nach…
…sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher gegenüber einem anderen zulässigen Auslegungsergebnis, das keine derartigen Folgen nach sich zieht…
…Abs. 8 Z 3 EStG 1988 und es kann in Österreich maximal der nach schweizerischem Recht tatsächlich ermittelte Verlust geltend gemacht werden. Wenn eine nicht dem Abkommen entsprechende Besteuerung dargelegt werden kann (unter Beibringung einer Begründung der schweizerischen Abgabenbehörde zur Auslegung des Artikels 7 Abs…
…sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher gegenüber einem anderen zulässigen Auslegungsergebnis, das keine derartigen Folgen nach sich zieht…
…Rz 7609 dargelegten Prinzip, dass es nicht möglich ist, in der beschränkten Steuerpflicht angefallene und daher dem Grunde nach in Österreich nicht verwertbare Auslandsverluste durch nachträglichen Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht verwertbar zu machen). Denn dies erscheint mit den Grundsätzen der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar…
…Gastspiele bezogenen Honoraren nicht besteuert werden darf. Es ist im Grunde richtig, dass die gleichen Überlegungen anzustellen sind, wenn das "ausländische Unternehmen" ein Theaterbetrieb oder die Trägervereinigung eines Orchesters ist. Dennoch hält das BM für Finanzen auch an seiner in EAS 548 dargelegten Auffassung fest…
…sollte. Denn andernfalls würde auf österreichischer Seite eine internationale Doppelbesteuerung ausgelöst werden, die nicht zu rechtfertigen wäre, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die deutsche Beurteilung auf der Grundlage des AOA ernstlich in Zweifel zu ziehen. Die erwähnte korrespondierende Vorgangsweise auf österreichischer Seite bedeutet allerdings nur…
…68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden…
…Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 haftende österreichische Unternehmen in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen…
§ 31 EStG 1988 stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist (EAS 1814). Zieht daher ein in Österreich ansässiger Unternehmer, der sein Einzelunternehmen unter…
…der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber hinaus wurde in EAS 3242 dargelegt, dass bei einem Wegzug nach Großbritannien auf Grund von Art. 13 Abs…
…im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Unter EAS 828 wurde im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht. Wenn daher nunmehr im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung…
…Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht funktionstauglichen Hard- und Softwarekomponenten (zB im Bereich Navigation, Klima, Power-Upgrade des Motors) gegen Entgelt auf Grund von Verträgen an, die zwischen dem Kunden und der…
…AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene Befreiung von der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht zum Tragen. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts ist zunächst zu prüfen, ob dieser Besteuerungsanspruch durch das im vorliegenden Fall auf Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabepflichtigen anwendbare DBA-Deutschland eingeschränkt wird. Art…
…der deutschen Kapitalanlagegesellschaft. Die Gewinnverteilungen unterliegen daher bei den österreichischen Investoren der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung, wobei ein nachgewiesener deutscher Kapitalertragsteuerabzug mit höchstens 15% der Bruttobeträge anzurechnen ist. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung ist allerdings bisher noch nicht mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmt worden. Es ist beabsichtigt…
…hat, auf Grund dessen sich eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs ergeben könnte. Ausländische Verlustanteile wären nach Maßgabe der österreichischen Steuerrechtsvorschriften ausgleichs- bzw. vortragsfähig. Die Ermittlung eines solcherart ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlustes hätte jedoch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Überlegungen ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen…
…schließt der Begriff "Person" auch einen Trust und eine Personengesellschaft ein. Somit wäre auf Grund der Eintragung bzw. der Errichtung der Trusts in Hongkong deren Ansässigkeit in Hongkong anzunehmen, sofern sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht in Österreich befindet. Ob dies der Fall ist…
…Trägermaterial (zB Magnetbänder, via Satellit usw.) überlassen werden, aus dem Lizenzgebührenbegriff ausgeschlossen werden sollten. Allerdings ist für ein österreichisches Unternehmen die Frage, ob Entgelte dem Artikel 12 zuzuordnen sind oder nicht, im Grunde nicht von Bedeutung, da Unternehmensgewinne, die keine Lizenzgebühren darstellen, gemäß Artikel 7…
…Korea und in Österreich, wird hierbei im allgemeinen durch seine "Ingenieure" im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung tätig, so dass aus dieser Sicht das koreanische Quellenbesteuerungsrecht dem Grunde nach nicht mit Erfolg in Abrede gestellt werden kann. 21. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…nichts daran, dass die deutsche GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde…