…nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
…steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & CoKG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr. 62/99). Wird im Fall eines solchen Personengesellschaftskonzerns mit eingebetteter Organ-GmbH zusätzlicher Kapitalbedarf…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH&CoKG, die ausschließlich dadurch vermögensverwaltend tätig ist, dass sie das aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH & CoKG (mit österreichischen und bulgarischen natürlichen Personen sowie einer gewerblich tätigen bulgarischen KapGes als Gesellschaftern) in Bulgarien Grundstücke zu erwerben, darauf Gebäude errichten zu lassen und diese schließlich an Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte - soweit…
Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81…
Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österreichischem Steuerrecht dem inländischen Betriebstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen…
Errichtet eine österreichische GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern in Großbritannien eine Betriebstätte, dann besteht die Möglichkeit, eine sonst abkommensrechtlich in solchen Dreiecksverhältnissen durch das DBA-Ö/D nicht behobene Doppelbesteuerung im Wege einer auf § 48 BAO gestützten Anrechnung der aliquoten britischen Betriebstättensteuer auf die von…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in…
Sind drei US-Kapitalgesellschaften über deutsche GmbH&CoKGs an einer operativ tätigen österreichischen GmbH&CoKG beteiligt, der mit Quellensteuer vorbelastete rumänischen Zinsen zufließen, dann ist die gemäß dem DBA-USA/Rumänien mit 10% erhobene rumänische Quellensteuer auf die inländische Körperschaftsteuer der drei US-Gesellschaften gemäß…
Ist ein zu 50% an einer deutschen GMBH&COKG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz…
…CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Wird von niederländischen Investoren in Österreich die A-GmbH&CoKG als ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei - neben der österreichischen Komplementär-GmbH - eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…
…nicht zu einem günstigeren Ergebnis führen, als jenem, das bei einer vollständigen Steuerbefreiung der US-Einkünfte eintreten würde. Ist eine österreichische GmbH & CoKG zu 100% an einer betrieblich tätigen US-Gesellschaft beteiligt, die nach dem Typenvergleich einer österreichischen Personengesellschaft entspricht, so sind die Gesellschafter der…
…die eine deutsche GmbH & CoKG (=Untergesellschaft), deren Kommanditist eine andere deutsche GmbH & CoKG ist (=Obergesellschaft), nach Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der Obergesellschaft (eine GmbH) gezahlt werden. Der Auffassung der deutschen…
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…