…Fall des Architekten werden diese in der Kundenakquisition und vor allem in den Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschlüssen liegen. Denn ob aus einem Projekt ein Gewinn oder Verlust resultiert, wird zentral von den ausgehandelten Vertragskonditionen abhängen und es wird sich daher darin in besonderem Maße das…
…anzusehenden Arbeitsgemeinschaft tätig würde und wenn daher der Architektin kein vertraglicher Honoraranspruch für ihre Leistungen zusteht, sondern wenn sie vertraglich am Gewinn oder Verlust der österreichischen Personengesellschaft beteiligt wäre. Wenn die schweizerische Architektin zwei in Österreich ansässige Architekten als Dienstnehmer engagiert, dann könnten jene Büroräumlichkeiten…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge, dass die Gewinne dieser Betriebstätte aus der Besteuerungsgrundlage der inländischen GmbH auszunehmen sind. Für die Gewinnzuweisung an die SFB gelten für die GmbH die international üblichen Gewinnaufteilungsgrundsätze des Artikels 7 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ergibt sich…
…auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Artikels 13 DBA-Deutschland und nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt…
…Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, dass eine Beteiligung…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
…zu Buch stehenden Beteiligung gegen Erzielung eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen kann die bloß formale (rechtsmissbräuchlich gewählte) Umwegkonstruktion nicht darüber hinwegtäuschen, dass im wirtschaftlichen Ergebnis eine inländische Beteiligung mit einem Gewinn von 150 veräußert worden ist. Besteuerungsrelevant ist in Österreich gemäß § 21 und …
…wenn die deutsche Gesellschaft nicht dem Konzernverband angehört hätte. Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa in einer über 10 Jahre dauernden Phase selbst aufgebaut hat, deutet darauf hin…
…ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt. Wird die Einheitlichkeit des Betriebes bejaht (vor allem weil der Taxibetrieb ausschließlich dem Personen- und Gütertransport von und zur Hütte dient) und wird aus dem einheitlichen Betrieb insgesamt ein Gewinn erzielt, kommt ein Herausschälen des verlustbringenden Hüttentransportdienstes unter dem Gesichtspunkt…
…ist das österreichische Unternehmen dessen ungeachtet berechtigt (und verpflichtet) aus der inländischen Besteuerungsgrundlage den nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" zu ermittelnden Gewinn auszuscheiden; und zwar auch dann, wenn der in Österreich auszuscheidende Gewinnanteil von dem in Tschechien der Besteuerung unterzogenen Gewinnanteil (nach oben oder unten) abweicht. 21…
…Nur ein Unternehmen, das die zur Durchführung von Geschäften wesentlichen, für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen ausübt und die wesentlichen Risiken übernimmt, kann als "Entrepreneur" oder "Strategieträger" bezeichnet werden, dem daher das betreffende Konzernergebnis, das nach Abgeltung von Routinefunktionen anderer nahe stehender Unternehmen verbleibt, zuzurechnen ist…
…Darlehensgewährung von S 70 Mio. aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn in Österreich auszuweichen. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass Eigenmittel der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den…
…Wertzuwachs der Kapitalsubstanz erzielten Gewinn dar. Liquidationsgewinne sind daher nicht als "Dividenden" (Art. 10 OECD-Musterabkommen), sondern als Veräußerungsgewinn (Art. 13 OECD-Musterabkommen) zu qualifizieren. Bei Anwendung des DBA-Deutschland ist daher entweder gemäß Artikel 7 (im Fall wesentlicher Beteiligungen) oder gemäß Artikel 13 Abs…
…deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der fremdverhaltenskonformen Gewinnabgrenzung zu…
Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG…
Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist…
…ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Ist der Sachverhalt als Fall von "Treaty shopping" durch eine…