…annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen Baustelle erbracht werden; sodann ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
Beabsichtigt eine ausländische Investorengruppe über eine Bahamas-Gesellschaft und deren österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus…
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…
Besitzt eine US-Muttergesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft, die Produkte der US-Muttergesellschaft gegen eine 20 bis 25-prozentige Umsatzprovision auf Kommissionsbasis in Österreich vertreibt, und wird geplant unter Einschaltung dieser österreichischen Tochtergesellschaft auch Märkte der Reformstaaten zu beliefern, dann ist für die Frage…
…auszuweisen haben wird. Zu der Frage, ob die Zuerkennung einer 3%igen Provision eine ausreichende Abgeltung ihrer Funktionen darstellt, kann ohne genaue Funktionsanalyse im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der danach verlangt, der Betriebstätte jene Gewinne zuzurechnen, die sie fiktiv als ein eigenständiges Fremdunternehmen erzielt hätte, wenn es die in der Funktionsanalyse festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen vom liechtensteinischen Architekturbüro tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht…
…Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seitens des Hauptauftragnehmers an der Baubetriebstätte tatsächlich ausgeführt worden sind (Funktionsanalyse). Sind aber alle Funktionen, die der Hauptauftragnehmer im Zusammenhang mit dem litauischen Projekt ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des…
…wenn die Gewinne auf wesentliche Unternehmensfunktionen in Österreich zurückzuführen sein sollten. Es ist daher nach international akkordierten Grundsätzen auf der Grundlage des AOA (siehe hierzu EAS 3010) durch Funktionsanalyse vor allem festzustellen und zu belegen, welche "significant people functions" (für die Unternehmensgewinnerzielung wesentliche persönliche Funktionen…
…britische Tochtergesellschaft Spielfilme auf einem neuen Datenträgersystem weltweit zu vertreiben, wobei dieser Vertrieb über den österreichischen Hersteller der Datenträgersysteme erfolgen soll, so ist vorweg im Rahmen einer Funktionsanalyse die Funktion der drei Gesellschaften zu untersuchen, bevor der Frage der Methodik der Gewinnzurechnung näher getreten wird…
Bietet eine österreichische Kapitalgesellschaft (M-AG) über ihre auf Gibraltar errichtete Tochtergesellschaft (T-AG) weltweit Internetspiele an, wobei die hierfür erforderlichen Server im Eigentum der M-AG stehen und in Österreich aufgestellt sind, dann ist vorweg eine Klärung erforderlich, welche Funktionen die T-AG auf…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein. Allerdings…
…in welcher Weise die aus diesen internationalen Geschäften erzielten Gewinne auf die involvierten Staaten aufzuteilen sind, eine eingehende "Funktionsanalyse" voraus. In Fällen der vorliegenden Art (Fälle, in denen internationale Geschäfte nur von Steuerausländern getätigt werden) wird sich die Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung in erster Linie…
Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis…
…steht es ihr frei, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; im Rahmen dieses Verfahrens könnte dann in grenzüberschreitender Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen eine Funktionsanalyse und eine darauf aufbauende Gewinnaufteilung vorgenommen werden. 26. August 2002 Für den…
…spricht bei diesem Sachverhaltsbild die Vermutung dafür, dass diese Einkünfte jedenfalls nicht zur Gänze der liechtensteinischen Geschäftseinrichtung zugerechnet werden können. Für die Aufteilung der Gewinne zwischen Österreich und Liechtenstein müsste eine Funktionsanalyse erstellt werden, aus der ersichtlich ist, in welchem Ausmaß die liechtensteinische Geschäftseinrichtung und…
…bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine Stellungnahme hinsichtlich einer Steuerfreistellung in Österreich abgegeben werden kann. Zu untersuchen sind vor allem die in Irland und in Deutschland tatsächlich ausgeübten Funktionen (Funktionsanalyse). Erst darnach kann entschieden werden, ob die erzielten Einkünfte tatsächlich jenen Rechtsträgern…
…gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei wird erforderlichenfalls eine Funktionsanalyse anzustellen sein, aus der ersichtlich ist, welche Vermögensanlagefunktionen in Österreich und welche in Deutschland wahrgenommen werden. Jene Einkünfte, die…
With reference to your inquiry of 13 June, 2000 the following response is given under the Ministry's Express Answering Service (EAS): If an Austrian plant-constructor has entered into a contract with a Chinese customer for the construction of an electric arc furnace and…