…kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht wegen der Begründung des inländischem gewöhnlichem Aufenthaltes eintreten könnte. Denn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist zu verneinen, wenn der…
…wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der ehelichen Wohnung verfügt, mag diese Wohnung auch im Eigentum des anderen Ehegatten stehen. Die Frage, ob eheliche Probleme bereits eine solche…
…als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich…
…26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des …
…Begründung eines österreichischen Ferienwohnsitzes kann unter diesen Umständen die nach inländischem Recht hiedurch eintretende unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht nur nach Maßgabe des österreichisch-schweizerischen Abkommens hinsichtlich inländischer Einkünfte und Vermögenswerte wahrgenommen werden. 13. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
…nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anzuwenden ist. Diese Beurteilung beruht auf den Ausführungen des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
…Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten…
…tätig ist, wieder nach Österreich zurück und begründet er in diesem Zusammenhang im November 1994 einen inländischen Wohnsitz, so tritt er hiedurch in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die von der schweizerischen Firma gezahlten Bezüge der ausschließlichen Besteuerung in Österreich;…
…zu einem Aufleben einer österreichischen Steuerpflicht führen, wenn der betreffende Mitarbeiter Arbeitsleistungen dieser österreichischen Niederlassung gegenüber erbringt und damit dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen wäre. Werden Lohnbezugsteile vom US-Arbeitgeber dieser österreichischen Niederlassung weiterbelastet und werden sonach diese Lohnbezugsteile von der österreichischen Niederlassung als Betriebsausgabe…
…Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob in einem solchen Fall eine inländische Wohnung angemietet oder ein Hotelaufenthalt bevorzugt wird. 11. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
…weil im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes begründet wird, sondern auf das Vorliegen des für Auslandsbeamte geltenden Sondertatbestandes des § 26 Abs. 3 BAO zurückzuführen ist. Die in- und ausländischen Kapitaleinkünfte unterliegen daher der österreichischen Steuerpflicht. Bundesministerium für…
…Eine besondere Situation ergibt sich allerdings dann, wenn im DBA mit dem Hauptwohnsitzstaat (zB Großbritannien) eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die in Großbritannien zwar "resident", nicht aber "domiciled" sind, Auslandseinkünfte nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn sie nach Großbritannien überwiesen werden…
…nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin…
…Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten Familie als Unterkunft dient und von ihr auch tatsächlich benützt wird, tritt für alle Mitglieder dieser Familie hierdurch die unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem Wohnsitz ein. 03. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Flagge fahrendes und in einem inländischen Schiffsregister eingetragenes Seeschiff als steuerliches Inland gewertet wurde, wird auch für den vorliegenden Fall die Auffassung vertreten, dass für den Skipper unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht. 22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: