…Offenlegung der Gewinnverhältnisse im Konzern nützlich sein können. Sollte seitens der österreichischen Betriebsprüfung eine Verrechnungspreisberichtigung mit der Folge einer verdeckten Gewinnausschüttung vorgenommen worden sein (oder deren Vornahme angekündigt worden sein), bestünde auf der Grundlage des DBA auch die Möglichkeit, im Rahmen eines - im ausländischen Staat…
…besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche Folgen des Zuzugs von EU-Kapitalgesellschaften nach Österreich nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rs…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…Erfassung der Gewinnausschüttungen der zypriotischen Tochtergesellschaft aus. Werden durch solche Aktivitäten Verluste eingefahren, dann sind diese nach Auffassung des BM für Finanzen primär mit den "unschädlichen" Aktiveinkünften und erst sekundär mit den "schädlichen" Passiveinkünften zu verrechnen. Dies deshalb, weil durch die zitierten Regelungen Einkünfteverlagerungen mit…
…prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000). Dieser Vorgang lässt im Geltungsbereich des Artikels II UmgrStG keine Aufwertung der übernommenen KG-Beteiligung auf 1.000 zu. Denn dies wäre in § 7 Abs. 2…
…wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen Zusammenhang als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen verstanden wird. Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste; dies allerdings ebenfalls…
…die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen des neuen Abkommens ab dem Veranlagungsjahr (=Kalenderjahr) 2002 anzuwenden. Sie gelten daher auch für alle im Kalenderjahr 2002 endenden…
…soweit eine Verwertung in Deutschland nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft eingetreten und eine Verfahrenswiederaufnahme wegen Ablaufes der Festsetzungsfrist nicht mehr möglich ist, wird nach Maßgabe des österreichischen Rechtes eine Verlustberücksichtigung in Österreich eröffnet. Am 18. September 2000 wurde im übrigen mit dem deutschen…
…Mitwirkungspflicht den österreichischen Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99…
…hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Physische Anwesenheit anlässlich der…
…Angelegenheit des türkischen Steuerrechtes und kann daher vom BM für Finanzen nicht beantwortet werden. Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die in Österreich sich ergebenden steuerlichen Folgen bei der geplanten Arbeitsplatzverlegung haben, bitten wir Sie, sich zuständigkeitshalber an den Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht des…
…Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen…
…und AÖF Nr. 265/1992). Die Türkei ist allerdings nicht verpflichtet, der österreichischen Rechtslage zu folgen, sondern ist auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens berechtigt, dem in Rede stehenden Begriff den in ihrem innerstaatlichen Recht zukommenden Begriffsinhalt zuzuschreiben, solange sich hierbei…
…Zuteilungsregel des Artikels 21 OECD-Musterabkommens zugeordnet werden müssen (EAS 170, EAS 1912). Daraus folgt, dass die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gezahlten Unfallrenten in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, wenn sie in Länder geleistet werden, die in den maßgebenden Bestimmungen dem OECD-Musterabkommen folgen…
…Gesamtbild ihrer Verhältnisse einer vergleichbaren österreichischen Mitunternehmerschaft, dann lösen Vorgänge zwischen der ungarischen KG und dem österreichischen Kommanditisten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich die im österreichischen inländischen Recht vorgesehenen steuerlichen Folgen aus, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass die ungarische KG im Geltungsbereich der…
Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden Doppelbesteuerungsabkommen, die - wie das mit der Slowakei anzuwendende Abkommen - im Methodenartikel dem hier maßgebenden Wortlaut des OECD-Musterabkommens folgen, auf österreichischer Seite nach wie vor so ausgelegt, dass Österreich als Zweitwohnsitzstaat keinen Progressionsvorbehalt geltend macht (siehe zB EAS 1332…
Tritt ein Organisationskomitee als Veranstalter eines internationalen Skirennens in Österreich auf, so können die steuerlichen Folgen nicht beurteilt werden, ohne sich ein klares Bild darüber zu verschaffen, zwischen welchen Rechtspersonen welche vertraglichen Vereinbarungen eingegangen und sodann auch vertragsgemäß erfüllt werden. Sollte der Fall so gestaltet…
Engagiert ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung, ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter…
…dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Juli 1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann (EAS…
…dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31.7.1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann. Sollten…