…Aufwand hat; aus diesem Grund hat die deutsche Verwaltung den damaligen Sollzinssatz von 10,5% auf 8,5% herabgesetzt und sonach um 19% gekürzt. Wendet man diese Sichtweise auf den Durchschnittszinssatz von 4,38% an, würde dies zu einem Zinssatz von 3,55% führen, der…
…erfassbaren Vorgang bewirkt. Denn einerseits hat - aus ungarischer Sicht - keine Veräußerung der ungarischen Liegenschaft stattgefunden, weil in den Eigentumsverhältnissen keine Änderung eingetreten ist und andererseits ist Ungarn gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA nicht berechtigt, auf den Gewinn aus der Veräußerung der Gesellschaftsbeteiligung zuzugreifen. Es…
…gilt aber nur für einen Qualifikationskonflikt, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er sich aus der Anwendung von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens und der darin enthaltenen Verweisung auf innerstaatliches Recht ergibt. Ein solcher Qualifikationskonflikt ist eine geradezu zwangsläufige Folge, wenn das innerstaatliche Recht in…
…von einer brasilianischen Bank, was nach Auffassung der Organisatoren des Sparmodells dazu führen müsste, dass gemäß Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen…
Schließt ein inländischer Fleischbearbeitungsbetrieb mit einer luxemburgischen Gesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen nunmehr die luxemburgische Gesellschaft durch die von ihr unter Vertrag genommenen Arbeitskräfte das Zerteilen und Entbeinen der Fleischstücke übernimmt, dann ist aus steuerlicher Sicht vorweg zu prüfen, ob dieses Sachverhaltsbild mit der…
…50% versteuert werden, kann daher nicht dazu führen, dass auch auf österreichischer Seite nur 50% der deutschen Renteneinkünfte in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind. Es ist allerdings einzuräumen, dass sich dadurch eine gewisse Verwerfung in der Rentenbesteuerung zwischen Österreich und Deutschland ergibt, wenn die Hälftefreistellung der…
…ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus …
…freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern ("Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt"). Zur Unterbindung missbräuchlicher Anwendungen des DBA-Argentinien (Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen) sind die österreichischen Banken nicht mehr berechtigt…
…zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten, wobei bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung für sämtliche Lehr- oder Forschungsvergütungen Steuerpflicht in Österreich "ab dem ersten Tag" besteht (EAS 756). Auch bei geblockten Lehrveranstaltungen, deren Abhaltung sich auf bestimmte Tage…
…ob Auslandsbehandlungen durch österreichische Ärzte zu einer Auslandsbetriebstätte führen können, hat sich bereits EAS 2559 befasst und angesichts der großen Sachverhaltsabhängigkeit und des Erfordernisses einer koordinierten Beurteilung in beiden betroffenen Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und…
…Personengesellschaftsbetriebstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen kann. Dies hat zur Folge, dass die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft mangels inländischer Betriebstätte gemäß Artikel 7 bzw. 21 DBA-Deutschland in Österreich im gegebenen Zusammenhang zu keiner Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden kann. Wenn auf Grund der in Deutschland angewendeten…
…Doppelbesteuerung. Wird auf deutscher Seite ins Treffen geführt, dass § 50d Abs. 3 dEStG zur Anwendung komme, weil die österreichische Holding keine Wirtschaftstätigkeit entfalte und weil zudem für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann…
…Begründung deutscher Betriebstätten führen. Es wird hier aber in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als gegeben annimmt. Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage…
…Folge die deutsche GmbH-Beteiligung veräußern, dann wäre aus dieser Sicht Deutschland das Besteuerungsrecht durch Artikel 7 DBA-1954 bzw. Art. 13 DBA-2000 entzogen, sodass der Einbringungsvorgang II zur Aufdeckung stiller Reserven führen würde. Sollte es allerdings so sein, dass in Anwendung des deutschen…
…Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu einem "In-sich-Geschäft" innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen Aufwand noch auf deutscher Seite zu einem außerordentlichen Ertrag führen kann. Es mag sich künftig aus dem derzeit von der OECD favorisierten …
… dies allerdings nur insoweit, als die fehlende gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit nicht dazu führen darf, die körperschaftsteuerliche Rechtssubjektivität der Gesellschaft in Abrede zu stellen und nach den Grundsätzen einer Mitunternehmerschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu greifen. Der Sichtweise des BFH, dass diese ausländische Kapitalgesellschaft als Körperschaft zu…
…jedoch den Teil der österreichischen Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die in den USA besteuerten Einkünfte entfällt. Die Auslandssteuer darf sonach maximal jenen österreichischen Steuerteil aufzehren, der auf die US-Einkünfte entfällt, und darf daher nicht zu einem günstigeren Ergebnis führen, als jenem…
… allerdings unter der weiteren im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Bei dieser Sichtweise ist die Verlustverwertung in Österreich nicht auf einen Vortrag auf eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der der Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte abzugsfähig…
…hat der deutsche Bundesfinanzhof bei Deutschen geäußert, die an einer US-Limited Partnership beteiligt waren, da diese nicht (nach inländischem deutschen Handelsrecht) "auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet war, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen" (BFH v. 9.8.89, BStBl II 1990, 175)…
…dies auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen hat. Es ist wohl richtig, dass Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ö/Ungarn das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung einer Inlandskapitalbeteiligung bei einer in Ungarn ansässigen Person Ungarn zuteilt und dass diese Gegebenheiten aus der Sicht…