…konnte bislang mit der deutschen Seite noch nicht abgeklärt werden; es ist allerdings anzunehmen, dass es zu keiner Änderung kommen wird, weil mit Art. 16 Abs. 2 des neuen Abkommens von deutscher Seite keine Neuregelung angestrebt wurde, sondern nur die Ergebnisse der bisherigen Auslegung aufrechterhalten…
…den Liechtensteinischen Steuerbehörden als tätiges Unternehmen gemeldet haben und daher als solches auch der liechtensteinischen Besteuerung unterworfen worden sein, so kann damit nicht die steuerliche Zurechnung an Dr. X entkräftet werden. Sollte dieser Umstand allerdings seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung geprüft worden sein, mit dem Ergebnis…
…nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der Umstand, dass die deutsche GmbH ihre betriebliche Tätigkeit in Deutschland zur Gänze still legt und sich fortan nur mehr in der österreichischen Betriebstätte betrieblich…
…im Ergebnis um Umgehungsfälle, in denen eine Nichtanerkennung der Einkünftezurechnung an funktionslose Zwischengesellschaften gerechtfertigt erschien. Ist daher im Fall einer Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft keine "sinnvolle Funktion" dieser Holding-GmbH feststellbar und erklärt sich damit ihre Zwischenschaltung mit dem Zweck einer Vermeidung der sonst…
…die Nichtberücksichtigung der deutschen Verluste gründet sich nämlich nicht auf § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG, sondern geht auf die Rechtswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland…
…und Tochtergesellschaft eintretende Gewinnaufteilung nicht dem Ergebnis der Funktionsteilung und ist damit nicht fremdverhaltenskonform; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft hat lediglich die Funktion eines Treuhänders (z.B. in Bezug auf ihr zivilrechtlich übertragenes Kapitalvermögen); gem. § 24 BAO ist dieses Vermögen dem Treugeber (der österreichischen Muttergesellschaft) zuzurechnen…
…und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und Publikationsschwerpunkte, der Evaluierung der wissenschaftlichen Themenstellungen sowie bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Ergebnisse und Qualität der von diesen…
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…
…vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei auch wesentliche Ergebnisse seiner Forschungsarbeit veröffentlicht (ohne aber irgendwelchen tätigkeitsbezogenen Weisungen der Universität zu unterliegen oder organisatorisch in den universitären…
…des Gesamtbetriebes der österreichischen Kapitalgesellschaft sind. Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft zwei italienische Betriebstätten (Betriebstätte A und Betriebstätte B), dann sind die nach österreichischem Recht ermittelten Ergebnisse beider Betriebstätten in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. Erzielt die Betriebstätte A einen Gewinn von 7.900.000, der in…
…Verträgen die auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossen worden sind, dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des…
…dass zurzeit in der OECD Untersuchungen über die steuerliche Behandlung von Trusts im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden, die im Laufe des nächsten Jahres erste Ergebnisse zeitigen sollen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich möglicherweise - vor dem Hintergrund der österreichischen Konzeption des Investmentfondsgesetzes in…
…8 Abs. 2 DBA-Deutschland; denn diese Bestimmung überträgt die steuerliche Erfassung sowohl der positiven als auch negativen Ergebnisse einer deutschen Arztpraxis an Deutschland. Da der deutsche Grenzgänger bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung in Österreich tätig ist, gilt nicht die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs…
…die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der…
…Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Diese Aussagen sind durch das VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, in dieser Form überholt…
…eine zur beschränkten Steuerpflicht führende inländische kaufmännische Beratung dann vorliegen, wenn der deutsche Konsulent anlässlich seiner österreichischen Firmenbesuche die Ergebnisse seiner deutschen Marktbeobachtung mit den österreichischen Firmenverantwortlichen erörtert und solcherart die inländische Beratung erfolgt; der Umstand, dass hierbei das für die Beratung erforderliche Wissen aus…
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1996) ist zu verlangen, dass der Steuerpflichtige (das ist im vorliegenden Fall sonach die inländische Konzerngesellschaft) über schriftliche Unterlagen verfügt, die als Nachweis für seine Bemühungen zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes dienen können; hierzu gehören auch Angaben über die Grundlagen der Verrechnungspreisfestsetzung, die hiebei berücksichtigten Faktoren…
…werden, dass angesichts der Vergleichbarkeit der österreichischen und deutschen Rechtslage in Bezug auf die Grundsätze der Einkünftezurechnung der Sachverhalt auf deutscher und österreichischer Seite übereinstimmend beurteilt werden muss. Sollte daher die Einschaltung der liechtensteinischen Stiftung auf deutscher Seite bereits mit dem Ergebnis geprüft worden sein…
…weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren angestellt werden. Ein Beweisauftrag der genannten…