…dar. Der in diesem Fall erzielte "Veräußerungsgewinn" (Entlassung der inländischen GmbH aus jeglicher Auffüllungspflicht des mit DM 0,5 Mio. negativen steuerlichen Kapitalkontos) ist den deutschen Betriebstätten der KG zuzurechnen und demzufolge gem. Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
…über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das österreichische Unternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben…
…Arbeitnehmer auch über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben…
…die mit 35% erhobene maltesische Steuer um alle daraus wieder geleisteten Rückzahlungen zu kürzen, wobei es gleichgültig ist, ob die Rückzahlung an die maltesische Tochtergesellschaft oder an die österreichische Muttergesellschaft erfolgt. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ausgelöst, weil das Einkommen der britischen Tochtergesellschaft infolge des 15% übersteigenden britischen Steuersatzes gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem…
…diesem die Online-Spiele betrieben werden sollen. Ist daher der dem Besteuerungsfall zugrundeliegende Sachverhalt so zu werten, dass keine Bewirtschaftung von Märkten außerhalb Österreichs stattfindet, wird aus diesem Grund der österreichischen Muttergesellschaft die internationale Schachtelbefreiung für die nicht oder niedrig besteuerten Gewinne der A-Ltd…
Werden einer in der Möbelbranche tätigen österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer in Südafrika errichteten börsennotierten Muttergesellschaft Beteiligungen an Holdinggesellschaften in Deutschland, Holland sowie der Schweiz übertragen, die ihrerseits direkt oder indirekt Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften in Australien, Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann…
…Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, dass die von der maltesischen Gesellschaft an die maltesische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne aus Gewinnen herrühren, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise funktional von der ausschüttenden operativen maltesischen Gesellschaft erzielt wurden und daher ihr und nicht etwa der österreichischen Großmuttergesellschaft zuzurechnen sind…
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
…Holdinggesellschaft in die Hände der österreichischen Ö-AG gelangen, kein Missbrauchsverdacht aufkommen. Wendet man die VO BGBl. II Nr. 295/2004 auf die gegebene Gestaltung an, so erzielt die Tochterholdinggesellschaft (EST-OU) keine schädlichen Passiveinkünfte, da ihre Einkünfte ausschließlich aus Dividendeneinkünften von der untergeordneten Besitzgesellschaft …
…im gegebenen Zusammenhang aus dem Blickwinkel der Zielvorstellungen des § 10 Abs. 3 KStG her gesehen weiter zu interpretieren, könnte einerseits unerwünschte Rückwirkungen auf das Verständnis des Beteiligungsbegriffes nach § 10 Abs. 1 KStG zeitigen. Andererseits würde er aber auch durch die Beurteilung der im Ausland ansässigen…
…errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu." Wird nun in einem derartigen Fall wegen der hohen inflationären Geldentwertung in dem…
…sich bei den monatlichen Zahlungen aufgrund des aufgelösten argentinischen Dienstverhältnisses um Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 lit. f Doppelbesteuerungsverordnung, so sind diese Einkünfte gemäß § 1 Abs. 1 Doppelbesteuerungsverordnung bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne von …
…Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen (EAS 1016). Tritt ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres…
…dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn "Kapital...nachhaltig und überwiegend" im Schädlichkeitsbereich (Erzielung von Zinsen und anderen Passiveinkünften) eingesetzt wird und die Wertschöpfung nachhaltig und überwiegend aus diesem…
…In einem solchen Fall kann der Umstand, dass in den Anlaufjahren der Afrika-Geschäfte wegen Verlustvorträgen und Reinvestitionen nur geringe Dividenden bei der M-Holding eingelangt sind und daher in diesen Jahren die aus den Darlehensforderungen eingehenden Zinsen im Verhältnis 13 : 1 das Übergewicht hatten…
…1039 wurde hinsichtlich einer ausländischen Tochtergesellschaft bestätigt, dass deren Halten und Veräußern von (wesentlichen) Beteiligungen an operativ tätigen Auslandsgesellschaften nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG. und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (§ 2 Z 3 lit. c) nicht als schädlich eingestuft wird…
…Schrittes 2 keiner näheren Prüfung, ob und in welchem Umfang das DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht für Österreich aufrecht erhält (zur Problematik auf der Abkommensebene siehe zB EAS 2718 oder EAS 3041); denn aus der Abkommensrechtslage kann sich keinesfalls eine Verpflichtung ergeben, dass das deutsche Unternehmen…
…aus der Verordnung BGBl. II Nr. 63/1997. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis zählen, müsste im Zweifelsfall vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten beurteilt und entschieden werden. 10. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dann findet unter diesen Umständen aus österreichischer Sicht das derzeit noch in Geltung stehende DBA-USA insoweit keine Anwendung, als diese Gesellschafter nicht in den USA ansässig sind (EAS 1009). Im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Untersuchungen im Fiskalkomitee der OECD ist derzeit allerdings noch…