…einem Monat zu setzen. Während dieser Frist ist eine Hemmung der Einbringung gegeben (§ 230 Abs. 2 BAO). Im übrigen siehe Rz 1603. Rz 1815: Die Nachfrist des § 237 Abs. 2 BAO gilt im Analogieweg auch, wenn Bescheide betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld durch § 299 BAO…
…BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Handelsstraße 8/Stiege 2/Top 2, 3130 Herzogenburg, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19. Jänner 2024 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Juni 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 17. Juni 2021, Zl. 100000/203921/2021-1, betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld zu…
…Es wäre daher dem Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld gegen die Zahlung eines Teilbetrages von 10.000,00 Euro stattzugeben gewesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. Juli 2018, Zahl: 0002, wies das Zollamt die Beschwerde als unbegründet ab. Zwar treffe es zu, dass der Bf…
…Schulden und den Schulden aus der A KG führen zu können, womit er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen könne. Mit Bescheid vom 24. März 2006 wies das FA diesen Antrag ab, wobei der Antrag des BW in einen Antrag um Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. Adr., vom 27. Juli 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 23. Juni 2005, Zl. 100/00000/98-89, betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK, § 237 BAO entschieden…
…Umsatzsteuernachforderung einbringlich gewesen und eine Haftung gem. § 14 BAO nicht zum Tragen gekommen wäre. Das Finanzamt wies das Ansuchen um Entlassung aus der Gesamtschuld mit Bescheid vom 7.2.2002 ab. Eine sachliche Unbilligkeit liege deshalb nicht vor, weil Unwissenheit nicht zu einer Unbilligkeit führe…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwälte, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 20. Juni 2011, Zahl: 100000/aaa/2006-73, betreffend den (Eventual)Antrag vom 9. Mai 2011 auf Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß …
…Mai 2002 das Ansuchen um Entlassung aus der Gesamtschuld als unbegründet ab. In der Begründung wies das Finanzamt auf den Bescheid des Finanzamtes vom 27. März 2002 hin, mit welchem auch das Ansuchen um Abgabennachsicht abgewiesen wurde. Das Finanzamt stellte darin fest, dass der Bw…
…eine Entlassung aus der Gesamtschuld einer Bevorzugung, im weiteren Sinne sogar einer Abgabenbegünstigung gleich. Für die Abgabenschuld liege ebenfalls kein Zahlungswille vor, da die Begleichung finanzstrafbehördlicher Geldstrafen keine Schadenswiedergutmachung im Abgabenverfahren gleichkomme. Es werde nicht in Abrede gestellt, dass eine volle Entrichtung aufgrund der derzeitigen…
…Ri2***, sowie die fachkundigen Laienrichterinnen ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***BF1-Adr***, vertreten durch ***V***, über die Beschwerde vom 7. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25. März 2014 betreffend die Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237…
…Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Derzeit beträgt der Rückstand auf dem Abgabenkonto noch € 1.812,65. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Berufung gegen den Bescheid vom 3. September 2013, mit welchem das Ansuchen um Entlassung aus der Gesamtschuld nach …
…durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mitverursacht sein müsste (vgl. VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Eine Unbilligkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch eine Entlassung aus der Gesamtschuld nicht den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Karl - Heinz Götz, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 27 Februar 2002, GZ. 100/65754/2000-60, betreffend Abweisung eines Antrages auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld wegen Vorliegens einer persönlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Karl-Heinz Götz, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 28. Februar 2002, GZ. 100/65754/2000-64, betreffend Abweisung eines Antrages auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld wegen Vorliegens einer persönlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Karl-Heinz Götz, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 28. Februar 2002, GZ. 100/65754/2000-62, betreffend Abweisung eines Antrages auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld wegen Vorliegens einer persönlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AL, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 4. März 2004 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 BAO nach der am 27. Juni 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…
…zu den Gesamtforderungen dieser vier Gläubiger von 292.282,82 € entsprechen die Tilgungen von insgesamt 11.220,00 € einer Durchschnittsquote von rund 4 %. Unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint eine teilweise Entlassung der Berufungswerberin aus der Gesamtschuld im Ausmaß von 95 % der Haftungsschuld angemessen…
…Die Entlassung aus der Gesamtschuld kann - ebenso wie die Löschung oder Nachsicht - auch nur für einen Teil des Abgabenanspruches erfolgen (vgl. VwGH 28.9.2000, 98/16/0343). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (VwGH…
…2010, mit dem das Nachsichtsansuchen vom 10. November 2010 abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 30. März 2011 brachte der Berufungswerber ein Ansuchen um Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 BAO ein. Er gab seinen Besitz (Mercedes Benz 300 D, Baujahr 1977, Motorrad…