…der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien ausgeübte Arbeit entfällt, dann erlangt demnach Italien nur für diesen anteiligen Betrag, nicht aber für die gesamte Sonderzahlung ein Besteuerungsrecht. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen der Frühpensionierung zu erblicken und die Kausalität mit der Aktivtätigkeit zu bestreiten. Doch selbst wenn der Anspruch erst anlässlich der vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit…
…wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit…
…Gesellschaft es übernimmt, einen geeigneten Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen und führt die deutsche GmbH diesen Auftrag dadurch aus, daß sie mittels eines Werkvertrages einen deutschen Konsulenten auf Honorarbasis für drei Jahre verpflichtet, die Geschäfte der österreichischen GmbH zu führen, dann ist…
…Wege von § 48 BAO geheilt werden. Dies kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geschehen, sondern müsste nach Prüfung der Gegebenheiten im Einzelfall unter Mitbefassung der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese…
…Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für maximal 5 Jahre zu einer US-Tochtergesellschaft entsandt und wird er von seiner Gattin und dem minderjährigen Kind begleitet, wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach…
…c) zu ermöglichen. Welche der drei Varianten im Einzelfall vorliegt, lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entscheiden, da dieses nur auf die Lösung von Rechtsfragen ausgerichtet ist. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage der inländischen Besteuerung der aus Italien erzielten Einkünfte zunächst zu prüfen, welchen Rechtscharakter die ausländische Gesellschaft aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts hat…
…die "beschränkte Steuerpflicht" eintritt. Ob diese Gegebenheiten im Einzelfall tatsächlich vorliegen, ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden. Als Sachverhaltsfrage stellt sich auch die Beurteilung dar, ob mit dem Wohnsitzwechsel eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine…
…wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im VwGH-Erk. vom 24. November 1987, Zl. 87/14/0001, ÖStZB 1988, aufgestellten Kriterien zu entscheiden sein. Tritt bereits nach inländischem Steuerrecht keine Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im Sinn des Abkommens) vorgesehene 10…
…auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion entsprechenden Anteiles am Gewinn. Sollte sich im Einzelfall wegen…
…kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…
…ist eine Sachverhaltsfrage, die für den konkreten Einzelfall nicht im EAS-Verfahren entschieden werden kann. Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden…
…der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf…
…ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine derartige innere Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsgeschäften besteht, dass der Rechtsmissbrauchsvorwurf zu Recht erhoben wird. Der Umstand, dass in dem geschilderten Fall gemäß § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG eine Nachversteuerungsmöglichkeit für die stillen Reserven von 150 besteht, wird…
…Abzugsbesteuerung unterliegen. Ob aber solche Gegebenheiten im konkreten Einzelfall vorliegen, stellt sich als Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens entschieden werden kann. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: