…1988 fallen. In letztgenannte Kategorie fallen lediglich Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen…
…tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen…
…tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften für nichtselbständige Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen…
…solchen Fällen ist der Optionsgewinn daher kausal mit der Arbeitsleistung ab Einräumung der Option verbunden. Wurde daher einem Arbeitnehmer eines multinationalen Konzerns vor seinem Zuzug nach Österreich im Wegzugsstaat (USA) ein nicht handelbares Optionsrecht eingeräumt und wird dieses Optionsrecht erst nach der Versetzung zu einer…
…erzielt worden wären. Nach Artikel 15 OECD-MA (entspricht Art 13 DBA-Schweden) werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern idR dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option und der Erlangung des Ausübungsrechtes (Ende der Sperrfrist) gearbeitet hat (siehe insb…
…Leistungserbringung durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie…
…künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein…
…der Folge an den griechischen Grundverkäufer rückvermietet und stellt sich diese Transaktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Darlehensgewährung an den griechischen Grundverkäufer dar, dann vermag das Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerbefreiung für den Zinsenanteil der Zahlungen des griechischen Mieters zu bewirken. Denn der Umstand, dass mit der Einräumung…
…berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet, dass die Gehaltsbezüge seiner ausschließlich für ihn tätigen Mitarbeiter durch Leistungen eines Dritten (hier: durch Erfüllung von Verpflichtungen aus der Einräumung von Aktienoptionsrechten durch die US-Konzerngesellschaft) aufgebessert werden, dann entspricht es dem Fremdverhaltensgrundsatz, dass…
…Bestimmungen enthalten. In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich wird jedoch beigefügt, dass in den Fällen, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß …
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735)". Artikel 56 Abs. 2…
…Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zählt, dieselben Steuerbefreiungen in Bezug auf die ihnen von den Spezialorganisationen gezahlten Gehälter und Einkünfte wie sie die Beamten der Vereinten Nationen genießen. Gemäß Abschnitt 18 des Übereinkommens vom 13.2.1946 über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr…
…ihre Aktiv- und Ruhegenüsse, sondern auch hinsichtlich ihrer aus ausländischen Quellen stammenden Einkünfte zu gewähren ist. Dieses Abkommen gilt indessen nur für die Angestellten des österreichischen Verbindungsbüros und kann nicht auf die Angestellten des Hauptsitzes der Weltbank angewendet werden. Bundesministerium für Finanzen, 23. November 2012
…schweizerische Kapitalgesellschaft für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes in Österreich hinsichtlich eines Finanzdienstleistungsproduktes gezahlt werden, lösen für das schweizerische Unternehmen beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich aus, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 im Abzugsweg zu erfüllen ist. Denn Enkünfte aus der Überlassung von Rechten…
Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…
…ihre WPF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund oder WPF-Vorsorgesystem ("UPU Provident Scheme") an ehemalige UN-Angestellte des WPF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…
…des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735, EAS 1369)…
…Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735). Dies hat allerdings nicht zur Folge…
…lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735)…