…gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 derzeit auch für norwegische Pensionskassen. Drittstaats-Pensionskassen: Beziehen Pensionskassen außerhalb des begünstigten EU/EWR-Raumes Dividenden aus Österreich, kann eine Kapitalertragsteuerrückerstattung auf der Grundlage der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung der Grundsätze des Erlasses AÖF Nr. 63/2002…
…EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU…
…EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der deutschen Holdinggesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU…
…wird die Zurechnung der Dividenden an diese deutsche Holdinggesellschaft von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf Grund der Mutter-Tochter-Richtlinie zu gewährende Steuerfreistellung versagt, dann erscheint diese Vorgangsweise EU-rechtlich nicht gedeckt und…
…wenn sie ermöglichen soll, dass auf der Grundlage der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH steuerfrei nach Holland und von dort steuerfrei nach Spanien abfließen, um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei…
…II Nr. 295/2004 auf die gegebene Gestaltung an, so erzielt die Tochterholdinggesellschaft (EST-OU) keine schädlichen Passiveinkünfte, da ihre Einkünfte ausschließlich aus Dividendeneinkünften von der untergeordneten Besitzgesellschaft (CT-AS) bestehen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass bei enger Auslegung des § 2 der VO die…
Nach österreichischem Recht unterliegen ausländische Investmentfonds hinsichtlich der aus Österreich zufließenden Dividendenerträgnisse keiner österreichischen Besteuerung; denn gemäß § 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der…
…Muttergesellschaft aufweisen; dies ist aber im Fall eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes bei der die Dividende beziehenden Kapitalgesellschaft nicht mehr der Fall. Eine vom Wortlaut abweichende Auslegung in Bezug auf Fälle eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes kann aber bei Normen des EU-Rechtes nicht einseitig von Österreich aus vorgenommen werden. Neue…
…die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 52/2009) von der Körperschaftssteuer befreit und daher auch berechtigt sind, eine von österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern (die EAS ist allerdings insoweit…
…Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds aus Österreich bezieht, sind daher nicht nur aus österreichischer, sondern auch aus luxemburgischer Sicht steuerlich den Anlegern des Fonds zuzurechnen. Handelt es sich bei diesen Anlegern um Pensionskassen verschiedener Art, die in EU-Staaten und in der Schweiz…
…nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich…
…von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…
…ist es richtig, dass von den EU-Mitgliedstaaten die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten, sonach auch gegenüber der Schweiz, zu beachten ist, doch gilt dies nur für Sachverhalte, die im EU-Raum nicht primär bereits durch die Niederlassungsfreiheit geschützt sind (siehe EuGH v. 10.5.2007…
…Großbritannien keiner Quellensteuerbelastung ausgesetzt werden, so dass allein aus diesem Grund schon kein Anrechnungstatbestand vorliegt; die 5-prozentige britische Steuer auf den Gewinnausschüttungen der britischen Tochtergesellschaft an die A-GMBH (die im übrigen nur bis zum österreichischen EU-Beitritt gemäß Art. 10 Abs. 1 lit…
…hält. EAS 2630 weist darauf hin, dass die begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94a EStG 1988 richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar ist; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor…
…Die in EAS 2630 vertretene Auffassung, dass das in § 94a EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG…
…österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl. EAS 1464, 1550). Ein KESt-Abzug kann unterbleiben, wenn "hinter" einer die Dividenden empfangenden Holdinggesellschaft eine operativ tätige…
…Ungarn ist aber auch in diesem Fall an das DBA-D/H gebunden und folglich zur dementsprechenden Herabsetzung der Quellenbesteuerung auf Dividenden sowie zur Steuerfreistellung allfälliger Veräußerungsgewinne verpflichtet. Sowohl die aus Ungarn an die österreichische Betriebstätte fließenden Gewinnausschüttungen als auch ein allfälliger künftiger ungarischer Veräußerungsgewinn…
…Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen (siehe auch EStR 2000 Rz 7755c für DBA mit Drittstaaten). Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2018