Erbringt eine britische Kapitalgesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Großbritannien der österreichischen Besteuerung; der österreichische Kunde ist gemäß § 99 EStG 1988 verpflichtet, die für die technische Beratung…
Erbringt eine norwegische Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen…
…steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da dieses Verbot nur eine Ungleichbehandlung der ungarischen Kapitalgesellschaft, nicht aber ihrer…
Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…
…auch die internationale Schachtelbefreiung nur für Betriebstätten von Kapitalgesellschaften aus EU-Staaten vorsieht, steht der Gewährung der internationalen Schachtelbefreiung auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlich ausgelegten Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 DBA-Liechtenstein nicht entgegen. Dies gilt sowohl für grenzüberschreitende Schachteldividenden als auch für steuerfreie Gewinne aus…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
…Einkommens führt oder wenn die Schweiz einen Verlustausgleich (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder wenn sonst in irgendeiner Weise der Verlustvortrag in Österreich zu einer Doppelverwertung führt, kann aus dem Diskriminierungsverbot keine Verpflichtung abgeleitet werden, dass ein Verlustvortrag über die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten des …
…In einer dritten Stufe ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Rumänien ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen und es bestimmt sich daher in "Stufe 1" das Ausmaß der zur…
…Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In einer dritten Stufe ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Deutschland ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen. Daher bestimmt sich in Stufe 1…
…EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07…
…zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Bestünde mit Deutschland kein DBA, dann wäre gemäß §…
…Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23 DBA-Deutschland. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann liegt - trotz Anwendung des Anrechnungsverfahrens im DBA-Italien - in der Regel kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vor, der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte…
…und insbesondere VwGH 7.9.1989 89/16/0085). Ob sich aus den Diskriminierungsverboten des EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts-…
…Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung…
…die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Nach diesen Grundsätzen ist daher auch die Frage zu beantworten…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
…EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418). Aus dem Diskriminierungsverbot des DBA-Deutschland ist keine Lockerung dieser Einschränkungen ableitbar. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich die (im Jahr 1 liquidierte) Betriebstätte nicht anders als ein (unbeschränkt steuerpflichtiges) österreichisches Unternehmen zu behandeln. Wird ein österreichisches Unternehmen (eine Kapitalgesellschaft…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…