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EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

Übernimmt ein Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…

EAS 798Dienstnehmer einer aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen US-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 2/1-IV/4/9629.01.1996

…Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten Gehälter auch dann nicht unter Artikel XI DBA-USA (Steuerzuteilungsregel für öffentliche Bezüge), wenn diese Gehälter aus Mitteln gezahlt werden, die die US-Regierung für die Realisierung dieser Projekte zur Verfügung gestellt hat. Denn die Gehälter der Dienstnehmer werden auch…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Deutschland aufhält, gemäß Art. 15 Abs…

EAS 2069Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/0203.06.2002

Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

  Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem inländischen Arbeitgeber, einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…

EAS 27Dienstnehmerentsendung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/43/2-IV/4/9122.09.1991

…infolge einer inländischen Verwertung der in den USA ausgeübten Tätigkeit gemäß § 98 Z 4 EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich eintreten sollte. Soweit der in die USA entsandte Dienstnehmer kurzfristig auf österreichischem Staatsgebiet tätig wird, tritt hingegen nach Maßgabe des Artikels X DBA-USA österreichische Steuerpflicht…

EAS 51Dienstnehmerentsendung aus USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/49/1-IV/4/9129.11.1991

…entgegensteht. Die vom US-Arbeitgeber für diesen Zeitraum gezahlten Bezüge unterliegen jedenfalls nicht der inländischen Besteuerung (gemäß Artikel X DBA-USA selbst dann nicht, wenn der Dienstnehmer kurzfristig bereits vor Juni 1991 nach Österreich entsandt worden wäre). 29. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 268Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/9314.05.1993

  Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…

EAS 284Dienstnehmerentsendung aus den USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/6/1-IV/4/9314.07.1993

  Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

Wird ein Dienstnehmer einer in Österreich errichteten internationalen Konzerngesellschaft für die Zeit vom 1. Juni 1993 bis 31. Mai 1996 nach Spanien entsandt, und verbleibt während dieses Zeitraumes der Lebensmittelpunkt und demnach auch die DBA-relevante Ansässigkeit in Österreich, so unterliegen die Bezüge für den…

EAS 304Dienstnehmerauslandsentsendung mit Ansässigkeitsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

Wird ein Dienstnehmer einer in Österreich errichteten internationalen Konzerngesellschaft für die Zeit vom 1. Juni 1993 bis 31. Mai 1996 nach Spanien entsandt, so kann für diesen Zeitraum durchaus die Situation eintreten, dass trotz Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes sowohl die spanische als auch die österreichische…

EAS 292Dienstnehmerentsendungen nach Tschechien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/1/1-IV/4/9313.08.1993

…nbsp; Entsendet ein österreichisches Unternehmen, das weder in Tschechien noch in der Slowakei über eine Betriebstätte verfügt, je einen Dienstnehmer in diese beiden Staaten und begründen die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1…

EAS 453Dienstnehmerentsendung nach Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 465/2/1-IV/4/9410.06.1994

Wird ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens beauftragt, sich ab 1.1.1994 dem Aufbau und der Leitung einer Niederlassung in Moskau zu widmen und erfordert die Erfüllung dieser Aufgabe bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile…

EAS 477Dienstnehmerbeschäftigung in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/28/1-IV/4/9419.07.1994

… Wird ein in Moskau ansässiger bulgarischer Staatsbürger von einer österreichischen GesmbH als Dienstnehmer zur Dienstableistung in der russischen Repräsentanz dieser GesmbH aufgenommen, so steht das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Geld- und Sachbezüge grundsätzlich Russland zu und es hat diesfalls eine Entlastung von der österreichischen…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…ein Kalenderjahr oder einen Zwölfmonatszeitraum bezogen wird. Dabei wären nach Ansicht des BMfF entsprechend der nach Meinung der OECD-Staatengemeinschaft gebotenen Zählweise nur die Tage des physischen Aufenthalts zu berücksichtigen. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Russland anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen GesmbH zu einem britischen Schwesterunternehmen entsandt, wobei er ca. 60% seiner Arbeitszeit physisch auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…