…über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird der Konsulentenvertrag nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen…
…für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte…
…der DBA-Begriff der "Betriebstätte" im Sinn von Artikel 5 und 7 des Abkommens wie auch der DBA-Begriff der "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 des Abkommens erfordern inländische feste Einrichtungen oder Anlagen im Sinn von § 29 BAO, die für eine gewisse Dauer…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…Betriebsstätte begründet. Nach der vom BMF in zahlreichen EAS-Auskünften vertretenen Auffassung begründen bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Unternehmens an Räumlichkeiten eines inländischen Gewerbebetriebs keine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts…
…nach inhaltlicher Ausgestaltung der jeweiligen Abkommen, insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von mehr…
…nur dann aufrechterhalten wird, wenn die Mitwirkung unter Nutzung einer den ausländischen Experten im Inland zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (Betriebstätte) erfolgt. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Büroraum für die Dauer von länger als 6 Monaten zur Arbeitsausübung überlassen wird. Andernfalls würde durch…
…verschafft. Damit kann auch für Zwecke der Lohnsteuer eine Betriebsstätte iSd § 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein, wonach die für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, eine…
…Einrichtung fordert den Bestand einer festen Geschäftseinrichtung (örtliches Element), die dauerhafte Verfügungsmacht über diese (zeitliches Element) und die dortige Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens (funktionales Element). Bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen (EAS 3404). Die Voraussetzungen müssen daher…
…von Bedeutung sein, dass der Sachverhalt auf österreichischer und schweizerischer Seite korrespondierend beurteilt wird. Kann daher ein Besteuerungsnachweis der schweizerischen Steuerverwaltung erbracht werden, wird dies als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass die schweizerische Steuerverwaltung keine österreichische feste Einrichtung als gegeben angenommen hat; umgekehrt…
…eine feste Geschäftseinrichtung zur Verfügung gestellt wird, die dann ihrerseits Betriebstättencharakter haben könnte; aber auch in einem solchen Fall, wenn also z.B. Räumlichkeiten für das Abstellen von Geräten dauerhaft zur Verfügung gestellt würden, wird zu vermuten sein, dass es sich hiebei um Einrichtungen mit…
…Bestimmung daher der steuerlichen Erfassung in Österreich entzogen. Allerdings wird noch zu untersuchen sein, ob angesichts der dreijährigen Tätigkeit und der Zurverfügungstellung einer inländischen Wohnung nicht das in Artikel 14 DBA-Schweiz vorgesehene Merkmal des Bestandes einer inländischen "festen Einrichtung" vorliegt, wodurch Steuerfreistellung in der…
…wird daher die in der spanischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden Unternehmer erbracht worden wäre (Fremdverhaltensgrundsatz gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der…
…zu dieser französischen "festen Einrichtung" wird nach den Grundsätzen der Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein (siehe den Hinweis auf die Übereinstimmung der Anwendungsgrundsätze in Art. 7 und Art. 14 im OECD-Kommentar zu Artikel 14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie…
…findet daher Artikel 14 DBA-Liechtenstein Anwendung. Übt daher ein in Österreich ansässiger Unternehmensberater seine Beratungstätigkeit in seinem in Liechtenstein gelegenen Büro (= "feste Einrichtung") aus, dann ist jener Teil seiner Beratereinkünfte, der der liechtensteinischen "festen Einrichtung" zuzurechnen ist, aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden und…
…nicht aber das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist (EAS 2882). Eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an dem Bauprojekt setzt allerdings eine 12-monatige Anwesenheit am Baugelände voraus. Maßgebend ist hierbei, ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände…
…der liechtensteinischen Architekten geworden und hat er schließlich zur Ausübung seiner Berufstätigkeit in Liechtenstein ein Architekturbüro eröffnet, so betreibt er damit gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c DBA-Liechtenstein nicht ein liechtensteinisches, sondern ein österreichisches Unternehmen, das allerdings in Liechtenstein über eine "feste Einrichtung…
…werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art…
…dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung in Österreich besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis als Indiz). Steht zB ein Büroraum zur…
…Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn die Arbeit des Gesellschafterdienstnehmers nicht mehr in einer festen Einrichtung auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt…