…US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine "feste Geschäftseinrichtung" zur Verfügung steht. Die bloße Mitbenutzung eines inländischen Servers reicht hierzu nicht aus (EAS 926). Gleiches gilt für die Mitbenutzung inländischer Datenleitungen. Ob eine der US-Firma gehörende und von ihr mit der nötigen Software ausgestattete…
Mit Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren übereinstimmend festgestellt worden, dass dann, wenn von einem Telekommunikationsunternehmen Kommunikationsleistungen (Datentransport via Satellit) erbracht werden, die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird…
Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…
Plant ein US-Medienunternehmen über seine britische Tochtergesellschaft Spielfilme auf einem neuen Datenträgersystem weltweit zu vertreiben, wobei dieser Vertrieb über den österreichischen Hersteller der Datenträgersysteme erfolgen soll, so ist vorweg im Rahmen einer Funktionsanalyse die Funktion der drei Gesellschaften zu untersuchen, bevor der Frage der…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
Installiert ein britisches Messtechnik-Unternehmen bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung…
…bzw. ZS-QU1 (bei der in Teil III unter lit. c gestellten Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte) auf einen Ergänzungsbeleg hinzuweisen, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III…
…Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass in dem Vordruck auf einen Ergänzungsbeleg hingewiesen wird, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs…
…der österreichischen Besteuerung. Werden bei den Kunden Wetterpanoramakameras und Geräte installiert und betrieben, deren Funktion darin besteht, die aufgenommenen Kamerabilder zu digitalisieren und gemeinsam mit Wetterinformationen (über Sensoren erfasste Daten über Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit usw.) über Internet an den Produktionsstandort des Unternehmens in Österreich zu…
…Art und Weise abgewickelt werden, dass lediglich die betreffenden Daten eingeholt und in die USA weitergeleitet werden, ohne dass eine den Betriebsgegenstand der US-Gesellschaft bildende Datenaufarbeitung in Österreich erfolgt, könnte in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung für Nachrichtenagenturen (BMF-Erlass vom 13. Juli 1961…
…im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch Beiziehung eines in Deutschland ansässigen selbständigen EDV- und Unternehmensberaters aus (der hierzu in Österreich eine Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik beantragen wird)…
…österreichische Arbeitgeber die Bezüge ohne Lohnsteuerabzug zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein "L16" an das österreichische Betriebstättenfinanzamt zu übermitteln, noch ist zur Zeit ein Datenaustausch mit Deutschland vorgesehen. Allerdings wird zu erwarten sein, dass der Mitarbeiter für sein deutsches Finanzamt eine Bescheinigung…
…1997 II S. 12). Auf dieser Grundlage wurde in EAS 2090 eine kilometerlange Kabeltrasse, die von einem Unternehmen zur Datenübertragung verwendet wurde, als der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit als eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht gewertet (EAS 2090; ähnlich auch EAS…
…aus erfolgt; diese Beurteilung ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen auch dann aufrechtzuerhalten, wenn die US-Gesellschaft der österreichischen Spedition gleichzeitig Datenträger übermittelt und sie anweist, die darauf in den USA eingespeicherten Lieferscheine und Rechnungen auszudrucken. Eine andere Beurteilung wäre allerdings dann erforderlich, wenn…
…mitbenutzen, so führt dies allein noch nicht zum Entstehen einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Tochtergesellschaften. Werden 2 bis 3 Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt…
…dann nicht, wenn in einem von dem Großhandelsunternehmen angemieteten Gebäude Lager- und Ausstellungsräume für das schweizerische Unternehmen eingerichtet werden, Auslieferungen über Anweisung des schweizerischen Lagerinhabers getätigt werden und über ein EDV-Terminal ein Datentransfer über die Lagerveränderungen in die Schweiz stattfindet (Art. 5 Abs. 3…
…unterscheidet sich dabei nicht von anderen in der Cloud angebotenen Dienstleistungen. Denn der Nutzer von Cloud-Diensten hat keine Verfügungsmacht über die Rechner, auf denen vom Anbieter die Programme betrieben oder die Daten gespeichert werden (vgl. Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts³…
…ausreichende Informationen über jene US-Investoren zur Verfügung stellen, für die sie den Entlastungsantrag in Österreich stellt. Dazu gehören einerseits bestimmte für Besteuerungszwecke in den USA erfasste Daten wie Name, Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber…
…12 OECD-MA 2017). Vor diesem Hintergrund kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass im Bereich der "klassischen" Softwareüberlassung über externe Datenträger oder im Bereich von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut…
…Bearbeitungs-, Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrechte sein (vgl. Schreiben des dBMdF zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken, IV C 5 - S 2300/12/10003:004 2017/0894289, Rz 3). Im vorliegenden Fall wird entsprechend den in der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon…