…einer in Österreich ansässig gewordenen Person nachträglich für in den USA erbrachte Arbeitsleistungen gewährt werden, der Besteuerung in beiden Staaten, wobei eine US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen ist (AÖF Nr. 109/2003). Erst das DBA-USA (1996) sowie das Abkommen mit Belgien untersagen…
…2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist es richtig, dass nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 jene Bezugsteile, die auf die zwölftägige berufliche Anwesenheit in Österreich entfallen…
…wenn in den USA nicht der auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fußenden österreichischen Einkünftezurechnung gefolgt wird und die Vermietungseinkünfte daher einer liechtensteinischen Anstalt zugerechnet werden, weil diese die zivilrechtliche Liegenschaftseigentümerin und Wohnungsvermieterin ist. Da Artikel 6 DBA-USA die Steuerberechtigung der USA in keiner Weise begrenzt…
…Österreich ansässigen Gesellschafter auf Grund des DBA-USA ein Anrecht besitzen, dass die in ihren Händen in Österreich besteuerten Einkünfte, von der Doppelbesteuerung entlastet werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass infolge eines grenzüberschreitenden Zurechnungskonfliktes, die betreffenden Einkünfte im DBA-Partnerstaat in den Händen der…
…DBA-Auslegungsvariante zur Doppelbesteuerung, eine andere hingegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung führt, dann muss der zweiten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben werden (siehe z.B. Abs. 62 letzter Satz des Partnership-Reports). Ein ähnliches Auslegungsergebnis liegt im Übrigen der EAS 1054 im Verhältnis zu den USA…
…obgenannte zweite Tatbestandselement zu verwirklichen. Veräußert daher die US-Gesellschaft die Beteiligung an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 6 DBA-USA auch dann von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden, wenn die Veräußerung vor 2011 erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…2 KStG zugänglich. Die in Österreich gemäß Artikel VII DBA-USA als Zinsenertrag zu erfassenden Einkünfte müssen aus dieser Sicht korrespondierend in den USA von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Zinsen nach den amerikanischen OID-Vorschriften ("Original Issue Discount-Rules…
Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…
…aufzukommen, die nach den US-Anrechnungsvorschriften in den USA nicht anrechenbar sind. Die Wahl kann nur der Abgabepflichtige, sonach der US-Lizenzgeber treffen. Da der österreichische Lizenznehmer für die Einbehaltung der Quellensteuer haftet und die Berechtigung zu Entlastungen nach dem DBA-USA nachweisen müsste, wird…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
…erhoben, wenn es sich um Einkünfte aus der Überlassung von Rechten oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten gemäß § 28 Absatz 1 Z 3 EStG 1988 handelt. Aus zwischenstaatlicher Sicht gelten gemäß Artikel 12 Absatz 3 DBA-USA als Lizenzgebühren ua. Vergütungen jeder Art…
…2 lit. b DBA-USA eingreift. Durch diese Kollisionsnorm wird im Fall des Doppelwohnsitzes jener Vertragsstaat als Ansässigkeitsstaat bestimmt, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen befindet. Sollte dieser gewöhnliche Aufenthalt im vorliegenden Fall die USA zum Ansässigkeitsstaat qualifizieren, würde das Abkommen Österreich die…
…deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) hingewiesen. Die US-Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch das DBA-USA nicht entlassen; denn das DBA-USA verpflichtet lediglich, die der US-Gesellschaft zufließenden Einkünfte, nicht aber auch die…
Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in…
…verpflichtet, in den USA oder in Drittstaaten ansässige Künstler vertraglich für die Mitwirkung an dem österreichischen Pop-Konzert zu gewinnen, dann muss die an die US-Gesellschaft fließende Vergütung nach Artikel III des DBA vom 25.10.1956 von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Nach…
Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
…vor die Auffassung, dass dem in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA (1956) verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasste dieser Ausdruck nicht Videofilme, die in…
…1 lit. c DBA-USA (neu) i.V. mit Art. 12 DBA-USA (neu) das Recht zustehen, diese Sublizenzgebühren aus den USA quellensteuerfrei zu beziehen. Entscheidend nach lit. c ist aber, dass die US-Sublizenzgebühren "im Zusammenhang mit oder aus Anlass dieser gewerblichen Tätigkeit" bezogen…
Wendet eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in den USA nach Art. 4 DBA(Erb)-USA einer österreichischen Privatstiftung Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft zu, so ist diese Zuwendung nicht als steuerpflichtiges Einkommen auf Ebene der Privatstiftung, sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl. dazu StiftR 2009…