Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen…
…D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
Gewinne, die in den ausschließlich in Deutschland befindlichen Betriebstätten einer deutschen GesmbH & CO KG von in Österreich ansässigen Personen erzielt werden, unterliegen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Dies gilt…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren und es könnte daher nach österreichischem Recht auf die Fondsausschüttungen keine Beteiligungsertragsbefreiung Anwendung finden. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…
Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen…
…wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze). Handelt es sich allerdings bei der luxemburgischen Kapitalgesellschaft um eine Holdinggesellschaft im Sinn von Artikel 26 DBA-Luxemburg, findet das Abkommen keine Anwendung und die steuerliche Behandlung…
…Vertreterbetriebstätte sei wie ein österreichisches Unternehmen (Kapitalgesellschaft) zu behandeln, dem der Steuervorteil der Beteiligungsertragsbefreiung zukommt. Im Übrigen ist zu bedenken, dass ein DBA- Betriebstättendiskriminierungsverbot einer ausländischen Gesellschaft nur dann die Vorteile der Beteiligungsertragsbefreiung verschaffen kann, wenn hinsichtlich einer derart weiten Auslegung die Reziprozität mit dem…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft ihre 10% übersteigende Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…