Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens an einer US-Personengesellschaft, die einer österreichischen OHG vergleichbar ist und die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt (zB durch Veranlagung der investierten Gelder unmittelbar oder mittelbar - über andere Personengesellschaften - in Aktien), dann ist nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende…
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht daher das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung einer steuerlichen Erfassung jener Vermögenswerte nicht entgegen, die auf die Beteiligung der inländischen (Mutter)Personengesellschaft an ihrer deutschen (Tochter)Personengesellschaft zurückzuführen sind. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…
…freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung zu einem österreichischen Betriebsvermögen zählt oder - falls nicht - ob die Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz nach §…
…EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr…
… Beteiligung am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen…
…am 1. Jänner 1993 in eine inländische GesmbH eingebracht, wobei die in den USA ansässige natürliche Person den 20-prozentigen GesmbH-Anteil in ihrem Privatvermögen hält, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs durch das DBA-USA hinsichtlich allfälliger in die GesmbH-Beteiligung eingehender stiller Reserven nicht…
…steht - die Beteiligung an der deutschen Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen der österreichischen KG zuzurechnen ist. Die in früheren EAS (z.B. EAS 1053) noch vertretene Ansicht, dass hierfür eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ausreicht, wird seit Veröffentlichung des "AOA" ("Authorized OECD Approach"; siehe den am 21…
…Approach: siehe den von der OECD am 21. Dezember 2006 veröffentlichen Bericht "Attribution of Profits to Permanent Establishments") wird Deutschland aber nicht entgegengetreten werden können, wenn es die Zugehörigkeit der Beteiligung zum inländischen Betriebstättenvermögen der KG bestreitet, falls die Beteiligung nicht in einem funktionalen Zusammenhang…
…das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für die KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch…
…2010 Rz 190 zeigt in diesem Zusammenhang auf, dass die im innerstaatlichen Steuerrecht als "notwendiges Betriebsvermögen" eingestuften Wirtschaftsgüter jedenfalls auch die Zuordnungsvoraussetzungen des AOA erfüllen. Der "bloße Umstand", dass eine Beteiligung als gewillkürtes Vermögen in die Bücher der Betriebstätte aufgenommen wurde, reicht hingegen nicht aus…
…13/0014). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern der Personengesellschaft kann zwar Indizwirkung haben, ist jedoch per se nicht ausreichend für die Zurechnung (AOA Report Part I/111, EAS 3010). Die Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen führt ebenso wenig zu einer zwingenden Zurechnung, da es…
Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…
…innerstaatlichen Recht ist diese Besteuerungsvoraussetzung erfüllt, weil die Betriebstätten der Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an…
…Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15% beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu…
…anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die österreichischen Investoren nicht unmittelbar an der deutschen GesmbH & Co KG beteiligt sind, sondern wenn sie diese Beteiligung im Wege ihrer österreichischen GesmbH & Co KG halten. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht von der Besteuerung freizustellen sind. Ist es allerdings so, daß die deutsche Steuerverwaltung bei der nach deutschem Steuerrecht zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichteten deutschen Personengesellschaft sehr wohl die Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkennt, dann wird Deutschland bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zulässigerweise zu einer anderslautenden Rechtsfolge…
Beteiligen sich in Österreich ansässige Personen an einer deutschen Publikums KG, die ein Immobilienprojekt in Berlin errichtet und werden die von dieser KG erzielten Einkünfte von der deutschen Steuerverwaltung insgesamt (einschließlich der aus der Anlage von Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und…