…Unternehmen in Russland voll abzugsfähig sein soll, ist auf eine im Protokoll zum österreichisch-russischen Abkommen enthaltene Bestimmung hinzuweisen, derzufolge die Russische Föderation bei Anwendung des Artikels 7 und des Artikels 9 Abs. 1 auf Reziprozitätsbasis sich bereit erklärt hat, Österreich nicht gegenüber anderen Mitgliedstaaten…
…weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt…
…der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher im Fall einer Arbeitskräftegestellung der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist, so soll er dies auch für steuerliche Belange sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in…
…wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist, so soll er dies auch für steuerliche Belange sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der…
…Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG…
…daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs. 3 Z 2 DBA Serbien; vgl. auch EAS 971, EAS 980 sowie EAS 1499). Anderes gilt hingegen, wenn durch…
…C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10…
…Besteuerungsaufschubes vermieden werden kann. Bei wörtlicher Auslegung der zitierten Gesetzesbestimmung könnte wohl die Auffassung vertreten werden, dass ein Aufschub der Besteuerung dieses Wertzuwachses nur bei "Wegzug" des Steuerpflichtigen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erwirkt werden kann. Da ein solcher "wörtlicher Wegzug" indessen nicht stattgefunden hat…
…der Besteuerung auf Remittance-Basis unterliegen sollte. Da es sich bei Großbritannien (derzeit) um einen EU-Mitgliedstaat handelt, kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuerschuld in der das Wegzugsjahr (= Jahr des Ansässigkeitswechsels) betreffenden Steuererklärung stellen. Folglich bezieht sich der Nichtfestsetzungsantrag in betraglicher…
…Ansässigkeitsstaat die Verpflichtung zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung ergeben. Die Behandlung des Gestellungsnehmers als wirtschaftlichen Arbeitgeber erscheint allerdings nur dann europarechtskonform, wenn hierdurch keine Diskriminierung von Arbeitskräftegestellern anderer EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt wird und daher in gleicher Weise bei tschechischen Arbeitskräftegestellern vorgegangen wird. Bundesministerium für Finanzen, 17…
…in Kreta ein Olivenhain erworben wird und die dort selbstgewonnenen Produkte (Öl, Wildkräuter, Kräuteröl, Kräutersalz, Kräuterkissen, kretische leicht alkoholische Hausmittel) auf österreichischen Märkten selbst vertrieben werden, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung…
…arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen…
…Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es ist einzuräumen, dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: …
…den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18 Tage in Dänemark und Norwegen, 60 Tage in Großbritannien, 100 Tage in Deutschland, 5 Tage in Italien, 5 Tage in den Beneluxländern und 14 Tage in den USA), dann unterliegen die gesamten Einkünfte der inländischen Besteuerung…
…von seiner in Deutschland verbleibenden Familie getrennt hat und schließlich im Dezember 2001 wieder in Österreich seinen ausschließlichen Wohnsitz begründet hat. Wohl ist es so, dass ein 2 Jahre nicht übersteigender Auslandsaufenthalt nicht zur einer Verlagerung der Ansässigkeit aus Österreich in den anderen Staat führt…
…dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht) abgegolten. Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Papiere weiterhin im Depot einer schweizerischen Bank gehalten werden und keine österreichische "kuponauszahlende Stelle" vorliegt. Die schweizerische Bank kann nicht in das österreichische Endbesteuerungssystem eingebunden werden…
…220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen von österreichischer Seite Nichts entgegen zu halten sein. Unrichtig ist aber die Schlussfolgerung, dass in Österreich nur der verbleibende Teil des Jahresgehaltes der Besteuerung unterliegt, da im Verhältnis zu Großbritannien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem…
…wenn der Arbeitgeber in Österreich ansässig wäre; dies ist aber nicht der Fall. Für jene Bezugsteile, die auf eine Tätigkeit in Deutschland entfallen, müsste daher eine Besteuerung in Deutschland erwirkt werden und es könnte dann korrespondierend hiezu in Österreich Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Anspruch genommen…
…zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu besteuern. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich Unternehmen aus anderen EU-Staaten auf Grund der mit diesen anderen Staaten geschlossenen Abkommen auf eine solche Freistellung berufen können. Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Kammerumlage, die vor 1994 mit einem Hebesatz zwischen 19% und 41% in der vom Gewerbeertrag…