…ermöglichen, sich nicht nur bei in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Versicherungsunternehmen, sondern auch bei solchen zu versichern, die ihren Geschäftssitz in der Union haben und in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind. ( EuGH 21.2.2013, C-243/11 Rn 24). Da die indirekte Besteuerung von Lebensversicherungsverträgen ……
…ermöglichen, sich nicht nur bei in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Versicherungsunternehmen, sondern auch bei solchen zu versichern, die ihren Geschäftssitz in der Union haben und in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind. ( EuGH 21.2.2013, C-243/11 Rn 24). Da die indirekte Besteuerung von Lebensversicherungsverträgen ……
…in anderen Mitgliedstaaten Kapitalbewegungen vorzunehmen (vgl. zusammenfassend den Schlussantrag des Generalanwaltes Paolo Mengozzi vom 14.10.2008, C-318/07, Hein Persche, Rz 45). Eine gegenüber Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen höhere Besteuerung von Zuwendungen vergleichbarer ausländischer Einrichtungen erweist sich in diesem Sinn als Beschränkung des Kapitalverkehrs…
…die Besteuerung in Österreich ohne Berücksichtigung des italienischen Steuervorteiles widerspreche der Niederlassungsfreiheit, ist auszuführen: Art. 43 EG verbietet es jedem Mitgliedstaat, in seinen Rechtsvorschriften für die Personen, die von der Freiheit, sich in diesem Staat niederzulassen, Gebrauch machen, andere Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit…
…die für Zwecke der Umsatzsteuer im Inland erfasst ist; c) die erworbenen Gegenstände stammen aus einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem der Unternehmer (Erwerber) zur Umsatzsteuer erfasst wird; d) die Verfügungsmacht über die erworbenen Gegenstände wird unmittelbar vom ersten Unternehmer oder ersten Abnehmer dem…
…Dr. Heinz Mayer enthaltenen Aussage, wonach nach der Rechtslage vor der Glücksspielgesetznovelle 2010 auf Grund der intransparenten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Erteilung von Konzessionen eine Diskriminierung von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig gewesen seien, vorgelegen sei, zu folgen. Daraus lässt sich allerdings…
…rechtswidrig seien, weil (wie in den weiteren Berufungsausführungen dargelegt) eine Besteuerung des "Auslandsleasings" nicht zu erfolgen hat. Die Tatsache des Vorliegens von Auslandsleasingverträgen hätte daher zu keiner anderen Besteuerung geführt. Materiell wurde eingewendet: Die 6. MwSt-RL steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaates entgegen, nach der…
…Normen, welche es dem Steuerpflichtigen ermöglichten frei zu entscheiden, in welchem Mitgliedstaat er seine Gewinne der Besteuerung unterwirft. Im konkreten Fall will ein Mitgliedstaat den Vorteil, den ein anderer Mitgliedstaat gewährt, ausgleichen. In einer solchen Konstellation wurde dieser Rechtfertigungsgrund noch nie angewandt. § 12 Abs. 1…
… in diesem Sinne Zorn, Ausländische Portfoliodividenden und § 10 KStG, RdW 2009, 171 f; BFG 31.3.2022, RV/7104573/2020, 17). Andernfalls würde Österreich selbst bei offensichtlich nicht missbräuchlichen Strukturen den allein aus niedrigeren Steuerbelastungen in anderen Mitgliedstaaten resultierenden Vorteil durch das Abzugsverbot im Inland…
…konzessionierte Glücksspielanbieter unterliegen aufgrund der Besteuerungsvorschrift des § 57 Abs 2 GSpG einer Besteuerung von 40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Ein nicht-konzessionierter Glücksspielanbieter kann ökonomisch betrachtet, bessere Gewinnchancen anbieten als ein in einem anderen Mitgliedstaat konzessionierter Glücksspielanbieter oder die Spielbankkonzessionärin, weil er nicht der gleichen Kontrolle hinsichtlich…
…einer geringeren Besteuerung als Anbieter, welche in einem anderen Land ansässig seien, ausgesetzt seien. 3. Ergebnis weiterer Ermittlungen und Zeugenbefragungen: Mit Aufforderung vom 25. August 2015 wurden die Beschwerdeführenden Parteien ersucht, den Beschwerdeeinwand, die verfahrensgegenständlichen Apparate seien erst ab Jänner 2015 am Standort in PLZ…
…die Bf. unmittelbar berufen könne. In Österreich komme es durch die bereits dargelegte diskriminierende Besteuerung von Nichtkonzessionären durch Gemeinde- und Landesabgaben zu einer (offenbar gezielten) staatlichen Subventionierung nationaler Glücksspielkonzessionäre, indem letztere einer geringeren Besteuerung als Anbieter, welche in einem anderen Mitgliedstaat ansässig seien, ausgesetzt seien…
…könnte." Der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes schließt sich das Bundesfinanzgericht an. In diesem Zusammenhang war nach der Rechtslage vor der Glücksspielgesetznovelle 2010 auf Grund der intransparenten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Erteilung von Konzessionen eine Diskriminierung von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig gewesen seien…
…Dr. Heinz Mayer enthaltenen Aussage, wonach nach der Rechtslage vor der Glücksspielgesetznovelle 2010 auf Grund der intransparenten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Erteilung von Konzessionen eine Diskriminierung von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig gewesen seien, vorgelegen sei, zu folgen. Daraus lässt sich allerdings…
…14 EMRK. Die höhere Besteuerung verletzt auch das Diskriminierungsverbot und die unternehmerische Freiheit der Grundrechte-Charta. Auf diesen Befund können sich in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassene Unternehmer mit Sekundärniederlassung oder Vermittlern in Österreich und in Österreich niedergelassene Vermittler eines in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassenen Unternehmers stützen.…
…Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. | (3) | ... | (4) | ... Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer…
…im Mitgliedstaat sowie dazu diene, den Abnehmer belangen zu können. Hierzu ist festzuhalten, dass sich der Bestimmungsort aus einem "handelsüblichen Beleg" ergeben muss. Der Lieferschein wird in der Verordnung lediglich als Beispiel für einen derartigen handelsüblichen Beleg angeführt. Es gibt daher zweifellos auch andere Belege…
…Dr. Heinz Mayer enthaltenen Aussage, wonach nach der Rechtslage vor der Glücksspielgesetznovelle 2010 auf Grund der intransparenten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Erteilung von Konzessionen eine Diskriminierung von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig gewesen seien, vorgelegen sei, zu folgen. Daraus lässt sich allerdings…
…bestehend aus Grundabgabe, Bonus/Malus und Zuschlag). Durch die gegenständliche Besteuerung wurde auch sichergestellt, dass die erhöhte NoVA idF AbgÄG 2014 nicht auf vor dem 1.3.2014 in anderen Mitgliedstaaten erstmals zugelassen Gebrauchtfahrzeuge anzuwenden ist: Im gegenständlichen Fall würde sich die nach § 6 Abs…
…2 4. Teilstrich EStG 1988 ist daher nicht anzuwenden. Wirtschaftsgüter, die nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt (vermietet, verleast) werden, sind demnach ebenfalls zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zu zählen. 3) Konkrete Fragen zu den einzelnen Wirtschaftsgütern lt. Aufstellung BP a) Zurückgegebene, eingezogene…