Wird eine börsennotierte indische Aktiengesellschaft, die auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Informationstechnologie-Beratung tätig ist, von einem österreichischen Unternehmen mit der Durchführung eines Software-Beratungsprojekts betraut, dann ist vorweg festzustellen, ob das indische Unternehmen seinen Auftrag unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfüllt. Dies ist…
…kommende Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer steuerabzugspflichtigen "kaufmännischen Beratung" liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wurde daher bereits in EAS 2112 nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem…
Bereits unter EAS 926 wurde die Auffassung vertreten, dass ein im Inland aufgestellter Server, der einem ausländischen Unternehmen der inländischen Vermarktung seiner Produkte dient, als inländische Betriebstätte im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch Arbeiten innerhalb der OECD gestützt…
…dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine umfassende Amtshilfeklausel, die nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut auch für Zwecke der Strafverfolgung…
…EG-Staaten jederzeit im Amtshilfeweg das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (zB die Voraussetzung der steuerlichen Zurechnung, die nicht bereits durch eine bloß buchmäßige Erfassung der Einkünfte in einer Holding-AG belegt wird) geprüft werden kann, ist dies im Fall Liechtensteins durch die fehlende Amtshilfebereitschaft nicht möglich…
…liegenden Gewinne erwirtschaftet worden sind. Diese Auffassung wurde bereits anlässlich der Änderung der Dividendenquellenbesteuerung im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Jahr 1992 von den Abkommenspartnern dieses DBA vertreten (EAS 1615). Schüttet daher eine schweizerische Kapitalgesellschaft Gewinne an ihre österreichische Muttergesellschaft aus, ist die Schweiz gemäß Artikel…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…Gesellschaft in Rumänien über eine Betriebstätte verfügt. Wird daher in Rumänien unter Berufung auf den Lizenzgebührenartikel (Art. 12) des Abkommens ein 15%iger Quellensteuerabzug von den gezahlten Honoraren vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt…
…zu entlasten. Wird dessen ungeachtet in einem solchen Fall in Rumänien unter Berufung auf den Lizenzgebührenartikel (Art. 12) des Abkommens ein 10%iger Quellensteuerabzug von den Zahlungen für die Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662…
…steuerlich nicht abzugsfähigen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gewertet wird, während nach österreichischem Recht die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig gewesen wären und folglich die Vollbesteuerung der Sozialversicherungspension systemkonform rechtfertigt. Mit Problemen dieser Art hatte sich bereits EAS 3075 zu befassen. Auch in diesem Fall ging es um steuerliche…
…dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst und hat eine solche Auslegung (betr. das DBA-Polen) abgelehnt. In gleicher Weise wurde bei der Auslegung des DBA-Frankreich vorgegangen…
…gestellten Bauwerkes zusammenfallen. Hilfsweise (d.h. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA-Interpretionserfordernis ergibt) wird auf die im inländischen Recht entwickelten Abgrenzungsgrundsätze zurückgegriffen werden können (in diesem Sinn bereits EAS 1025). In EAS 357 wurde die Auffassung vertreten, dass dann, wenn nach Abschluss…
…den Umstand entbehrlich wird, dass die VAE bereits nach ihrem innerstaatlichen Recht keine Einkommensbesteuerung vornehmen und daher die allfällige Zuweisung eines Besteuerungsrechtes ohnedies nicht nutzen würden. Damit im Fall der VAE ein abkommensrechtlich zugewiesenes Besteuerungsrecht von diesem Staat geltend gemacht werden kann, ist nach Art…
…101). Ein Handelsbetrieb erhält nicht das Recht auf Markennutzung, sondern das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren (EAS 2349). Die Frage, ob unter Berufung auf § 99a EStG 1988 der Quellensteuerabzug für die in die Schweiz gezahlten Lizenzgebühren unterlassen werden kann, stellt sich sonach nur, wenn tatsächlich…
…oder anders ausgedrückt, dieser Betrag bildet den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben, und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25% von S 21 Mio., sonach mit S…
…wenn Österreich auf dieses Besteuerungsrecht bereits vor dem Umwandlungsvorgang im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25…
…werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Will ein österreichischer Haftungspflichtiger die Auszahlung von Einkünften nach einem Doppelbesteuerungsabkommen unter Berufung auf ein Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandeln und folglich den Steuerabzug unterlassen, dann muss…
…1993) für Fälle der Arbeitskräftegestellung bestimmte Kriterien aufstellt, nach denen der Gestellungsnehmer als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen werden kann. Wie aber bereits in EAS 476 zum Ausdruck gebracht worden ist, sollen die OECD-Kriterien lediglich dazu dienen, Steuerumgehungsmuster unter künstlicher Zwischenschaltung von ausländischen Verleihfirmen zu unterbinden…
…dann folgt daraus, dass Quellensteuern tschechischer Einkünfte, die bereits nach inländischem Recht gänzlich von der Steuer befreit worden sind, auch unter Berufung auf den "per country-limitation-Grundsatz" nicht dazu benutzt werden können, eine Kürzung österreichischer Steuern, die auf anderen Einkünften lasten, herbeizuführen. Denn durch…