RIS AI
3 228 Treffer267 msnur geltende Fassungen
EAS 1623Beginn der Spekulationsfrist bei Zuzug aus dem Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 236/1-IV/4/0013.03.2000

…der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 3383Veräußerung eines Grundstücks in Tschechien nach Ablauf der tschechischen Spekulationsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-VI/8/201729.06.2017

…Fälle, in denen in Tschechien gelegene Liegenschaften von in Österreich ansässigen Personen aufgrund des Ablaufs der in Tschechien derzeit für Grundstücke geltenden Spekulationsfrist von fünf Jahren steuerfrei aus ihrem Privatvermögen veräußert werden. An der Zuweisung des Besteuerungsrechts an Tschechien vermag in diesen Fällen auch Art…

EAS 223Verkauf deutscher Grundstücke (ostdeutsche Enteignungsentschädigung)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2234/2/1-IV/4/9223.12.1992

…dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für…

EAS 3085Spekulationsgeschäft mit slowakischer Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2246-IV/4/200928.08.2009

…1988 maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im Verhältnis zur Slowakei noch immer anzuwendenden DBA mit der ehemaligen CSSR…

EAS 3077Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1381-IV/4/200905.07.2009

…wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert. Sind an der inländischen Immobilien-KG auch Steuerausländer im Rahmen ihres Privatvermögens beteiligt, dann sind die Immobilienerträge in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" in Österreich…

EAS 3160Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1769-IV/4/201019.07.2010

…Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann. Es wird davon ausgegangen, dass…

EAS 498Beteiligungsveräußerung durch einen in der Türkei ansässigen Deutschen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/11/1-IV/4/9420.09.1994

…Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann nicht eintreten, wenn die in der zitierten Abkommensbestimmung genannte Spekulationsfrist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen wäre. 20. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3292Veräußerung von Auslandsimmobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0494-IV/4/201225.07.2012

…der "besonderen Vorauszahlung" (Sonder-VZ) zu entrichten; die kanadische Steuer ist nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada auf diese österreichische Steuer anzurechnen. Nach geltender Rechtslage besteht im gegebenen Zusammenhang keine Vorschrift, die es untersagt, die DBA-Anrechnungsverpflichtung bereits unmittelbar bei Berechnung der…

EAS 3235Berechnung der Zweijahresfrist für Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1192-IV/4/201115.07.2011

Mit der Frage, wie die in Artikel 20 DBA-Italien vorgesehene Frist von zwei Jahren zu berechnen ist, bei deren Nichtüberschreitung ausländische Gastprofessoren Steuerfreiheit im Gastland genießen, hat sich bereits EAS 756 befasst. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darnach darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern auf die Summe der von den einzelnen Arbeitskräften an der Montagestelle zugebrachten Arbeitstage abgestellt wird…

EAS 1370Berechnung der US-Künstlerfreigrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 440/2-IV/4/9823.11.1998

…000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

EAS 2832Berechnung der Baustellen- und Dienstleistungsfrist im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200719.02.2007

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder gemäß § 26 EStG); betragen danach die österreichischen Einkünfte (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%. Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz zu…

EAS 2569Berechnung der 183-Tagefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-IV/4/200525.02.2005

Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer…

EAS 1156Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9720.10.1997

…Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher…

EAS 998Behandlung des Abflugtages bei Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9620.01.1997

Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

…Vorsorglich wird beigefügt, dass die Leistungen, die die österreichische Gesellschaft dem sowjetischen Joint Venture gegenüber erbringt, von diesem dem "Fremdverhaltensgrundsatz" entsprechend abzugelten sind. Hinweis auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986. 5. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

…Fall von Dienstleistungsbetriebstätten nicht analog angewendet. Allerdings folgt die tageweise Berechnung jenen Regelungen, die für die 183-Tage-Frist des Artikels 14 entwickelt wurde (siehe Art. 14 Abs. 3 DBA-CZ). Auch der für die Qualifikation von Baustellenbetriebstätten maßgebende Grundsatz, dass die Baustellenfrist für jede…

EAS 3133Kurzzeitige Einzelbauaufträge auf Grund eines langfristigen Basisvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/4/201017.02.2010

…GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten…