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EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EAS 543Beamtenpensionszahlungen nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/15-IV/4/9414.12.1994

…Jänner 1995 wirksam werdende neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren…

EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…

EAS 2609EU-Beamter und EU-Ansässigkeitsfiktion bei Wohnsitzwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0337-IV/4/200506.05.2005

… selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt. Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner Tätigkeit in Brüssel beruflich in Deutschland gearbeitet und dort seinen Hauptwohnsitz aufgeschlagen, dann bleiben die Besteuerungsrechte Deutschlands mit dem Eintritt in den EU…

EAS 1805US-Beamtenpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 460/1-IV/4/0119.02.2001

Bezieht ein US-Professor, dem die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist und der an einer inländischen Universität eine Stelle als ordentlicher Universitätsprofessor angenommen hat, aus seiner früheren Tätigkeit für eine amerikanische staatliche Universität eine Pension, dann wird das österreichische Besteuerungsrecht daran weder nach dem DBA…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

…zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753). Verlegt ein im öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der deutschen Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht hat…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…dass die in Österreich lebenden UN-Pensionisten - so wie die im Aktivstand befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt…

EAS 1209Konsulentenhonorare eines pensionierten UNIDO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 187/1-IV/4/9819.01.1998

…wenn dies in einer maßgebenden Rechtsnorm ausdrücklich angeordnet wird; dies ist in Bezug auf UNIDO-Pensionen nicht der Fall. Bezieht daher ein pensionierter UNIDO-Beamter von in- und ausländischen Firmen Konsulentenhonorare, dann müssen bei deren steuerlicher Erfassung die UNIDO-Einkünfte in gleicher Weise außer Betracht…

EAS 1692Inländische Sparzinsen eines in Belgien lebenden Beamten der Europäischen Kommission
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 621/1-IV/4/0013.07.2000

…durch den EU-Beitrittsvertrag auch für Österreich Geltung erlangt. Artikel 14 sieht vor, dass Beamte der Gemeinschaften in jenem Staat als ansässig gelten, in dem sie im Zeitpunkt des Dienstantrittes bei den Gemeinschaften ihren steuerlichen Wohnsitz hatten. Unter diesen Gegebenheiten wird daher die belgische Steuerverwaltung…

EAS 2572Pensionen des Bundespensionsamtes an nach Deutschland übersiedelte Lehrkraft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0117-IV/4/200525.02.2005

Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…

EAS 2000Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/0201.03.2002

Unterhält ein Österreicher, der seit 2 Jahren auf Grund eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug…

EAS 3452Steuerpflicht einer NATO-Pension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.237.15410.07.2024

Beamte des NATO-Verbindungsbüros in Österreich genießen gemäß Art. 11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung…

EAS 1021Einjährige Konsulententätigkeit für ein ungarisches Ministerium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4842/2-IV/4/9728.02.1997

Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich…

EAS 1482EU-Langzeitexpertenentsendung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 416/2-IV/4/9902.08.1999

Schließt ein im Ruhestand stehender Beamter mit einem österreichischen Bundesministerium eine Vereinbarung, auf Grund der er im Rahmen eines EU-Projektes in der Slowakei als rechtlicher Berater tätig wird, dann unterliegen die hiefür vom Bundesministerium gezahlten Honorare der österreichischen Einkommensbesteuerung. Und zwar auch dann, wenn…

EAS 1057Einjährige Konsulententätigkeit für ein ungarisches Ministerium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 67/1-IV/4/9721.04.1997

  Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann sind die aus dem Beratungsvertrag erzielten…

EAS 3024Deutsche Fachhochschullehrerpension nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3267-IV/4/200804.12.2008

Bezieht ein Fachhochschullehrer mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des…

EAS 175Steuerfreiheit für Weltbankpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/13/1-IV/4/9209.10.1992

  Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…

EAS 3420Besteuerung einer Europaratspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0324-IV/8/201928.10.2019

…Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 127/1957, sind Beamte des Europarates von der Besteuerung der vom Europarat bezahlten Gehälter und Einkünfte befreit. Diese Bestimmung ist der Bestimmung des Abschnitt 18 lit. b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr…

EAS 2786Entsendung eines deutschen Landesbeamten als Professor zu einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0598-IV/4/200606.12.2006

…einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer…