…eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann…
…nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen. 07. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Gemäß Artikel 13 des Protokolls vom 28. Juli 1960, BGBl. Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu…
Unter EAS 2011 wurde ausgeführt: Gewährt eine österreichische Kapitalgesellschaft ihrer italienischen Konzerngesellschaft zu marktgerechten Zinsen ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen gemäß dem DBA-Italien einer 10%igen italienischen Quellenbesteuerung, die abkommensgemäß in Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die…
…unterziehen, die aus österreichischer Sicht Erlöse aus einem Produktverkauf, aus indischer Sicht aber Vergütungen nach Artikel 12 darstellen, und sollte solcherart eine geschäftsstörende internationale Doppelbesteuerung drohen, ist zu empfehlen, Möglichkeiten einer Problemlösung mit dem Bundesministerium für Finanzen zu sondieren. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2009
…den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen, dass (neben Namen, Sitz und Geschäftsleitungsort) nach den Regeln des BMF-Erlasses AÖF Nr. 142/1989 schriftlich lediglich festgehalten wird, dass aus der Sicht der die diesbezügliche Erklärung unterschreibenden Personen das Vermögen der ausländischen Stiftung "gehört". (EAS 1511)…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
Werden für ein österreichisches Musikfest Orchester aus Bulgarien und Rumänien engagiert, wird entsprechend den Regelungen des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 230/1986, i.d.F. AÖFV. Nr. 139/1987, 283/1989 und 307/1991) der Steuerabzug gemäß § 99 EStG vorzunehmen sein. Bei ungarischen Orchestern bestehen…
…Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht…
…BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl…
…BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des BMF-Erlasses AÖF Nr. 142/1989 der Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden- und Zinsenzahlungen an die UNWRA unterbleiben. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…Regeln des BMF-Erlasses AÖFV. Nr. 142/1989 schriftlich lediglich festgehalten wird, dass aus der Sicht der die diesbezügliche Erklärung unterschreibenden Personen das Vermögen der ausländischen Kapitalgesellschaft "gehört". Mit EAS 1363 (die ursprünglich vergebene EAS-Nr. war 1361) sollte aufgezeigt werden, in welcher Weise bereits…
…Programme betrieben oder die Daten gespeichert werden (vgl. Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts³, 142) Erfüllt die schweizerische AG im Hinblick auf die vorangehenden Ausführungen die Kriterien des Art. 5 Abs. 1 DBA Schweiz, da sie über eine feste Einrichtung in Österreich…
…DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986, eine Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werden. Die Durchführungsverordnung zum DBA-Ungarn, BGBl. Nr. 101/1978, sieht zwar das Rückerstattungssystem zur…
…BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen Verluste führt. Wird daher der vor 2002 erlittene Auslandsverlust bei…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
…österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Diese Steuerpflicht konnte in der Vergangenheit wegen der abkommensrechtlichen Schrankenwirkung bei bauplanenden und bauüberwachenden Subauftragnehmern nicht wahrgenommen werden; diese Schranke ist aber ab 2003 weggefallen. Es ist wohl richtig, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 30.10.1964, 1707/63…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wurde einer Arbeitsgemeinschaft, der ein österreichisches Anlagenbauunternehmen angehört, im Rahmen eines Gleisbauprojektes in Deutschland ein bestimmter Aufgabenbereich übertragen, der in der Zeit von Ende August des Jahres 1 bis Mai des Jahres 2 zu erfüllen war, dann wäre bei vorgesehener Beendigung der Bauarbeiten in Deutschland…