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EAS 2253Bühnenbildner und Regisseure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/1-IV/4/0310.03.2003

Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…

EAS 2805Österreichischer Bühnenbildner eines italienischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0012-IV/4/200712.01.2007

Bühnenbildner sind "Künstler" im Sinn des österreichischen innerstaatlichen Rechts, fallen aber nicht unter den Begriff "Künstler" im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst…

EAS 1Bühnenbildner und Regisseure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/7-IV/4/9127.05.1991

  Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…

EAS 121Britische Bühnenbildner bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1005/1/2-IV/4/9228.04.1992

…Verfügung steht, oder nach Artikel 15, falls das Vertragsverhältnis zwischen dem Festspielveranstalter und dem Bühnenbildner als Dienstvertrag zu werten wäre. In Großbritannien ansässige Bühnenbildner, die von inländischen Festspielveranstaltern mit der Bühnenbildkonzeption beauftragt werden, werden daher im allgemeinen Anspruch auf Entlastung von der Abzugssteuer nach § 99…

EAS 1060Französische und britische Bühnenbildner und Regisseure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/4-IV/4/9721.04.1997

  Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artists…

EAS 2077Engagement ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 578/1-IV/4/0217.06.2002

Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes…

EAS 1578Reichweite von Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens in Bezug auf "hinter der Bühne" tätige Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/8-IV/4/9905.01.2000

…Möglichkeit vor, im Wege einer Antragsveranlagung den tatsächlich erzielten Gewinn der inländischen Besteuerung zugrundezulegen; dies allerdings dann mit dem Normalsteuersatz von 34%. Unter diesen Gegebenheiten unterliegen die in Österreich abkommensgemäß von der Besteuerung freizustellenden Honorare der "hinter der Bühne" arbeitenden Personen (Regisseur, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreograph…

EAS 2356"Abkommenswidrige" Nichtbesteuerung österreichischer Regisseure in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/9-IV/4/0314.10.2003

Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…

EAS 2033Der Künstlerbegriff im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 650/1-IV/4/0223.04.2002

…des Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 (mit dessen Wirksamkeitsbeginn ab 1. Jänner 2003 zu rechnen ist) wird allerdings die Rechtslage an jene des OECD-Musterabkommens angepasst, sodass dann die Vergütungen eines österreichischen Festspielveranstalters an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen keiner österreichischen Einkommensbesteuerung mehr unterliegen. …

EAS 1952Nichtbeachtung des Art. 31 Abs. 3 der Wiener Vertragsrechtskonvention durch den BFH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 710/1-IV/4/0119.11.2001

Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…

EAS 471Ausländische Mitwirkung an inländischer Festspielveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1016/9/1-IV/4/9407.07.1994

  Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…

EAS 435Ausländische Choreographen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2213/2/1-IV/4/9404.05.1994

…Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and…