…wird subsidiär (d.h. wenn die DBA-Vertragsparteien einer DBA-Bestimmung nicht einen abweichenden Inhalt beigemessen haben) der diesbezüglichen Auslegung des OECD-Kommentars zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA gefolgt. Z. 19 dieses Kommentarteiles stellt klar, dass witterungsmäßigen Bauunterbrechungen keine fristhemmende…
…dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen…
…zwar gegen die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend…
…die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Der Umstand, dass der OECD-Kommentar 1992 (bzw. 1994) bei Vertragsabschluss der österreichischen DBAs noch nicht existent war, nimmt ihm sonach nicht die rechtliche Wirkung für deren Auslegung. 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…den OECD-Kommentar aufgenommene Regelung des vorletzten Satzes der Ziffer 17 zu Art. 5 OECD-MA, wonach Überwachungstätigkeiten immer vom Bau- und Montagebegriff miterfasst sind, im UNO-Kommentar zu Artikel 5 nicht vorzufinden ist. Es ist auch verständlich, dass sich Singapur bei der Auslegung seiner…
…Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA), wobei sodann der Ansässigkeitsstaat der entsandten Arbeitskräfte gemäß Art. 23…
…eingetretenen internationalen Entwicklung (vgl. z.B. Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 3 des OECD-Musterabkommens idF 1992) solange keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung irgend eines anderen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zu entfalten, als nicht in einem internationalen Verständigungsverfahrens Gegenteiliges hervorkommt. Dies könnte aber nur dann…
…mit dem OECD-Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" begonnen haben, hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss…
…Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA zurückzugreifen sein. Darnach ist unter dem Ausdruck "Kapital" wohl grundsätzlich das Kapital im…
…wird. Diese Auslegung beruht auf Z 6 (fünfter Satz) des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA. Darnach kann auch im Fall einer Unterschreitung der üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer Betriebstätte führen. Nach der Kommentarauffassung muss in solchen…
…150/73). Dieses Verständnis liegt im Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das…
…Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Gemäß dem Verständigungsprotokoll zum DBA-USA ist der OECD-Kommentar für Zwecke der DBA-Auslegung maßgebend.…
…es genau um die Besteuerung dieser stillen Reserven. Der Vorgang ist daher von Artikel 13 erfasst. Auch Ziffer 31 des OECD-Kommentars zu Artikel 13 verdeutlicht (in der englischen und französischen, nicht allerdings in der deutschen Fassung), dass bei einer Liquidation der Fall einer Veräußerung…
…wenn die Betreibergesellschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zur italienischen Gesellschaft steht. Nach Z 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA kann ein solches Abhängigkeitsverhältnis durchaus dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit für eine längere Dauer im Wesentlichen ausschließlich oder fast ausschließlich…
…denn die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses eines DBA erfordert einen Auslegungsgleichklang zwischen den Abkommenspartnern. Das BM für Finanzen hält diese Beurteilung weiterhin aufrecht. Dies vor allem auch deshalb, weil sich seit dem OECD-Update 2003 zum OECD-MA aus dem OECD-Kommentar nunmehr eine Bestätigung hierfür…
…vgl. hierzu den unter dem Titel "Revised proposals concerning the interpretation and application of Article 5 (Permanent Establishment)" ergangenen Begutachtungsentwurf der OECD, http://www.oecd.org/ctp/treaties/PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung wurde seitens des BMF weiterhin daran festgehalten…
…des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Musterabkommen leiten. Denn die diesbezüglichen Bestimmungen des DBA-Indonesien decken sich in den hier relevanten Aspekten mit den einschlägigen Regelungen des OECD-Musterabkommens, sodass dessen Kommentar für die Auslegung heranzuziehen ist. Nach Ziffer 11 des OECD-Kommentars liegt…
…Es ist wohl richtig, dass erst durch eine Änderung des OECD-Kommentars im Update 2003 Bauplanung und Bauüberwachung als Teilnahme an der Bauausführung eingestuft wurde. Doch wurde bereits in EAS 2907 erläutert, dass diese Änderung auch die Auslegung bereits bestehender DBA betrifft; dies allerdings nicht…
…im OECD-Update 2003 veröffentlicht worden; sie wird jedoch im OECD-Raum auch im Geltungsbereich jener Abkommen angewendet, die vor dem Jahr 2003 abgeschlossen worden sind (siehe EAS 2428 betr. Deutschland). Bei Auslegung des DBA-Philippinen kann allerdings nicht nur auf den OECD-Kommentar abgestellt…
…Kapitalgesellschaften in DBA-Partnerstaaten gelten. Z 49 des OECD-Kommentars zu Artikel 24 zeigt allerdings auf, dass im gegebenen Zusammenhang (Beteiligungshaltung in Betriebstätten) zwischen den Staaten unterschiedliche Auslegungen bestehen. Dies war auf österreichischer Seite zum Anlass genommen worden, die begünstigende Auslegung nur unter Reziprozitätsvorbehalt anzuwenden…