…nbsp; Besitzt die österreichische Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer…
…Arbeitgeber und es kann nicht ein Arbeitgeber sich selbst seine eigenen Arbeitskräfte vermieten. Jene irischen Wertpapierhändler, die sich entweder länger als 183 Tage in Österreich aufhalten, oder die als vorübergehend beschäftigtes Personal der inländischen Betriebstätte anzusehen sind (dies wird der Fall sein, wenn sie Aufgaben…
…5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht eine Betriebstätte gegeben ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung…
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1996 wurde mit der Einführung der "Werkvertragsabgabe" der Einkommensteuerabzug für die Steuerinländer und Steuerausländer ausgeweitet und umfasst damit alle Vergütungen, die auf Grund von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen jeglicher Art bezogen werden (§109a EStG). Im Fall der Werkvertragsabgabe ist für Steuerausländer keine Antragsveranlagung vorgesehen…
Hat es ein amerikanischer Geschäftsvermittler übernommen, für einen internationalen Konzern den österreichischen Absatzmarkt aufzubauen und hat er diese Aufgabe unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte dadurch erfolgreich bewältigt, dass er ein Netzwerk von Subvertretern eingerichtet hat, wobei ihm als Entgelt eine Provision von sämtlichen Konzernumsätzen durch…
…eine tschechoslowakische Firma die Aufgabe, bei einem österreichischen Unternehmen dessen Montagepersonal durch Entsendung von Instruktoren auf neue tschechoslowakische Aufzugstypen in Österreich einzuschulen und stellt dies eine technische Beratung dar, unterliegt das tschechoslowakische Unternehmen gemäß § 98 Z 3 EStG mit den hiefür bezogenen Vergütungen der Einkommensbesteuerung.…
…italienischen Verein für die Rennteilnahme verpflichtet wird. Aussagen darüber, wie die Steuer in den genannten Staaten erhoben wird, insbesondere welche Verpflichtungen den Rennfahrer bzw. seinen Auftraggeber (den holländischen oder italienischen Verein) dort treffen, sind nicht von der österreichischen Finanzverwaltung zu beantworten. Vergütungen für Rennen auf…
…Dienstnehmer bereits für eine deutsche Konzerngesellschaft tätig war. Denn war ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von 1982 bis September 1997 in Österreich tätig und ist er ab Oktober 1997 - unter Aufgabe seines österreichischen Wohnsitzes - zu einer deutschen Konzerngesellschaft gewechselt, dann werden jene Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen…
…die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für deutsche Chöre. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…lit. b EStG 1988 gegeben. Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz nicht eingeschränkt. Denn Nach Artikel 18 DBA-Schweiz steht das Besteuerungsrecht für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen... für frühere unselbständige Arbeit" dem Ansässigkeitsstaat zu. Das Abkommen unterscheidet hiebei nicht darnach, ob…
…unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig. "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen", die ihm…
…der Studien diese Aufgabe nicht im Rahmen seiner Dienstleistungen für das deutsche Büro, sondern unmittelbar für die österreichische Zweigniederlassung erledigen würde, wenn sonach der Studienverfasser insoweit - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - dem Personalstand der Zweigniederlassung zuzurechnen wäre; nur dann würde die Zweigniederlassung die Vergütungen nicht als Leistungsentgelt…
…Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für die unselbständigen Künstler gewählt worden ist und betrifft daher auch die unselbständig tätigen Orchesterkünstler. Das Verlangen nach Angaben über die Höhe der an die einzelnen Künstler fließenden Vergütungen ist bei einem amerikanischen Orchester vor allem deshalb von Bedeutung…
…die Aufgabe, für kurze drei- bis fünftägige Seminar- bzw. Workshopleitungen nach Österreich zu kommen, hiezu die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für…
…in denen deutsche Vergütungen an die österreichische Verwertungsgesellschaft überwiesen werden und die Bezugsberechtigten nicht in Österreich, sondern in Drittstaaten ansässig sind. Denn abkommensberechtigt ist nicht der Treuhänder, sondern nur der letztlich Bezugsberechtigte. 05. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…kommt. Da die Unterschiede zwischen vortragender und unterrichtender Tätigkeit ab 1. Jänner 2003 nicht mehr relevant sind, erscheint es vertretbar, in Zweifelsfällen für die Vergangenheit pragmatisch wie folgt zu verfahren: Liegt ein Nachweis vor, dass der deutsche Referent seine Vergütungen der deutschen Besteuerung unterziehen muss…
…dass die Vergütungen aus der Zuteilungsregel des Artikels 9 Abs. 1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln…
…und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das ausländische Unternehmen nicht selbst als "Mitwirkender" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG anzusehen ist). Im Allgemeinen ist der Künstler selbst in Österreich steuerpflichtig, sodass sich daher für…
…innerstaatliches Recht. Es ist wohl richtig, dass die deutsche Künstleragentur in diesem Fall Vergütungen an in Österreich beschränkt steuerpflichtige Künstler auszahlt und daher ebenfalls für die Einbehaltung der österreichischen Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung"…