…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird im Zuge einer Außenprüfung bei einer österreichischen Diskothek festgestellt, dass 2/3 der Ausgaben für die Gästeunterhaltung über Agenturen an ausländische Entertainer (Musiker, DJs, Tänzerinnen usw.) weiterfließen, wobei diese Entertainer der Diskothek von einer österreichischen Agentur zur Verfügung gestellt werden, dann trifft die primäre…
…einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr kam…
…mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode angewendet wird, beruht die derzeitige Verwaltungspraxis aber nach wie vor auf den Aussagen des Erlasses vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, wonach bei Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte nur die in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden…
…| 900 | 31.12. Saldo | 100 | 1 : 10 | 1000 | Kursgewinn 1.6.-31.12. | | | 100 Der erzielte Jahreskursgewinn beträgt ATS 1.300 (100 + 1.100 + 100). Bis zum 1.6. wurde davon ein Kursgewinn von ATS…
…Gesellschafter mit ihren Anteilen an den gemeinschaftlichen Einkünften in Österreich keiner Einkommensbesteuerung unterliegen. Auch der österreichische Gesellschafter wäre mit seinem Anteil an den Einkünften in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) steuerfrei. Da die Steuerfreistellung in Österreich nicht nur die Einnahmen sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben umfasst…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
…abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen, dann ist nicht ausgeschlossen, dass derartige Fälle einer Doppelbesteuerung (i.w.S.) im Wege von § 48 BAO geheilt werden. Dies kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geschehen, sondern müsste nach Prüfung der Gegebenheiten im Einzelfall unter Mitbefassung der zuständigen…
…der Arbeitnehmer Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend macht, spricht dies für das Vorliegen einer Homeoffice-Betriebsstätte (EAS 3392). Andererseits ist die Tätigkeit des Mitarbeiters im inländischen Homeoffice abzugrenzen von Tätigkeiten, denen eine bloß untergeordnete Funktion im Rahmen der…
…3391). Macht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend, so spricht dies gegen die Begründung einer Betriebsstätte. Andererseits wird auch zu prüfen sein, ob seitens des Arbeitgebers der in Österreich ansässige Arbeitnehmer aufgefordert wurde, seine Wohnung…
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
…in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Wird daher der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH nach…
…wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet, nur für Fälle, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen für Fälle, in denen sich der Tätigkeitsbereich der Geschäftsführer dermaßen stark auf Betriebstätten der GmbH im Ansässigkeitsstaat der…
…Funktionsanalyse" werden die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Tochtergesellschaft liefern können. Sollte es beispielsweise so sein, dass die Tochtergesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft oder ein ähnliches Gebilde ist, und sollten daher beispielsweise die Aufgaben der Vermögensverwaltung von einer (nicht nahe stehenden) Investmentgesellschaft wahrgenommen werden…
…die genannte Verständigungsvereinbarung mit Deutschland nur Fälle betrifft, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist…
…irischen Wertpapierhändler, die sich entweder länger als 183 Tage in Österreich aufhalten, oder die als vorübergehend beschäftigtes Personal der inländischen Betriebstätte anzusehen sind (dies wird der Fall sein, wenn sie Aufgaben der Betriebstätte wahrnehmen) unterliegen daher der österreichischen Besteuerung, die im Lohnsteuerabzugsweg wahrzunehmen ist; dieser…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…