…im Bereich der "klassischen" Softwareüberlassung über externe Datenträger oder im Bereich von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das gemäß den Ausführungen des UN-MK gerade nicht vom Begriff der "Ausrüstung" erfasst sein…
…unterliegen auf Grund sämtlicher österreichischer DBAs damit der österreichischen Besteuerung; das DBA-Deutschland verpflichtet Deutschland solche Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts…
…wäre schließlich jener Aufwandsteil des rumänischen Konzernunternehmens, der als "Entgelt von dritter Seite" zur Auffüllung der unzureichenden Entlohnung in Österreich anzusehen ist, diesem vom österreichischen Unternehmen steuerwirksam zu ersetzen. Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass in derartigen Fällen konzerninterner Personalentsendungen von Anbeginn darauf zu achten ist…
…der Betriebstätte des Beschäftigers nicht aber in einer Betriebstätte des Überlassers tätig, sodaß bei kurzfristiger Entsendung (ohne Überschreitung der maßgebenden 183-Tage-Frist) kein österreichischer Besteuerungsanspruch auflebt. Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, daß die verleasten Arbeitskräfte in Deutschland ansässig sind und daß der deutsche…
…Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als sie die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben…
…1 lit. b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll…
…Stelle der "Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen", erhoben wird. Dabei ist maßgeblich, ob beide Abgaben einen gleichartigen Steuergegenstand haben und somit vergleichbar sind (vgl. Ausführungen dazu in EAS 3426 und EAS 3428). Die Vergleichbarkeit der Stiftungseingangssteuer mit der Erbschafts…
…geltend zu machen. Denn in diesem Fall legt Artikel 23 DBA-Deutschland Österreich keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf (siehe die diesbezüglichen Ausführungen in Z. 32.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musterabkommens). Es ist daher unter diesen Gegebenheiten zutreffend, dass die US…
…und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls 2002 zu Rz 7605 ff der ESt-RL 2000, das für den Fall einer ausländischen Betriebstättenpauschalierung mit gleichem Ergebnis zur gegenwärtigen Rechtslage ergangen…
…eine Betriebstätte begründet, dann werden die über diese Schalteinheit laufenden Funktionen (Kennzeichnung und Markierung der von Kunden einlangenden Daten und spätere systematisierte Wiederauffindung der Daten) jedenfalls nicht als bloße Hilfsfunktionen anzusprechen sein, da sie geradezu den wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber…
…sowie für die Gestattung der Verwendung von Namen und Bild in diesen Werbefilmen andererseits aufgeteilt werden, dann kann dem Finanzamt Eisenstadt unter diesen Bedingungen nicht entgegengetreten werden, wenn es angesichts der bisherigen Beurteilung und im Hinblick auf die Ausführungen in EAS 2292 diesen Rückerstattungsantrag abweist…
…1 Z 7 KStG 1988 führen) betrifft. Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, dass die von der maltesischen Gesellschaft an die maltesische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne aus Gewinnen herrühren, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise funktional von der ausschüttenden operativen maltesischen Gesellschaft erzielt wurden und daher ihr und…
…ob die Orchestergagen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG unterliegen, die Ausführungen der Absätze 1 bis 3 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986, AÖF Nr. 230/1986, von Bedeutung. Da bislang mit Polen noch keine Reziprozitätsregelung, wie mit Frankreich und in der Folge mit…
…eine Bardividende von 90 vermittelt daher ein Anrecht auf eine Gutschrift der britischen Körperschaftsteuervorbelastung von 10). Ist Großbritannien - wie im Fall des DBA-Österreich - durch das DBA berechtigt, die britische Dividende einer Quellenbesteuerung von 15% zu unterwerfen, dann begnügt sich Großbritannien nach den Ausführungen des…
…der Nutzer von Cloud-Diensten hat keine Verfügungsmacht über die Rechner, auf denen vom Anbieter die Programme betrieben oder die Daten gespeichert werden (vgl. Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts³, 142) Erfüllt die schweizerische AG im Hinblick auf die vorangehenden Ausführungen die…
…die Auswahl von Künstlern sowie die Konzeption von Publikationen, medialen Auftritten und der grafischen Präsentation der "Musiktage" umfassen, dann ist zu beachten, dass Art. 17 Abs. 1 DBA Deutschland entsprechend den einschlägigen Ausführungen des OECD-MK nicht für "Personen mit verwaltungsmäßiger oder unterstützender Funktion (z…
…Abschluss von Verträgen für das deutsche Unternehmen verfügt und den Arbeitnehmer lediglich mit den für die Ausführung der Bürotätigkeiten erforderlichen Arbeitsmitteln (PC, Mobiltelefon) ausstattet. Die im "Home Office" auszuführenden Arbeiten beschränken sich auf die Projektvorbereitung, die Erstellung von Angeboten nach Mustervorgaben, die Bewertung von Präventionsmaßnahmen…
…die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge und stellen fest: "Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen…
…11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt an der Quelle hätte nicht erfolgen dürfen. Auf die Ausführungen zu Debatin/Wassermeyer TZ 48 zu Art. 11 DBA Österreich wird verwiesen.", so wird diese Auskunft nicht von Art. 11 DBA-Deutschland-1954 getragen. Art. 11 des Abkommens…
… Lohnsteuerprotokoll 1997, AÖF Nr. 185/1997). Nur vorsorglich sei beigefügt, dass die vorstehenden Ausführungen davon ausgehen, dass es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls hätte schon bisher - wegen mittelbarer Beteiligung - kein lohnsteuerabzugspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur…