…abgepackt und mit weißem Isolierband vollständig umgeben. Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 8. März 2003 vor Organen der Bundesgendarmerie Grenzkontrollstelle Spielfeld gab der Bf. nach Ausführungen zu seiner Person und zu seiner beruflichen Ausbildung im wesentlichen an, er sei von K. N. dazu überredet worden…
…die sogar die Annahme einer eigentümerähnlichen Sachherrschaft des Bf rechtfertigen. Der Bf hat ausgehend vom erhobenen Sachverhalt, von Ausführungen von Beschuldigten und Zeugen tatsächlich maßgebend und unmittelbar auf das Betriebsgeschehen Einfluss genommen. Er hatte nicht nur die Tatherrschaft über die Herstellung und Produktion der Zigaretten…
…dass ab diesen Zeitpunkt die Verfahren von Beschuldigten 1 und 2 eigenständige Verfahrensgegenstände darstellen. Die personelle Besetzung des Spruchsenats ist aus dem Spruchsenatserkenntnis vom 11.06.2021 ersichtlich. Die in der Entscheidung des Spruchsenats festgestellten Beträge der verkürzten Umsatzsteuer sowie der Lohnsteuer und Lohnabgaben werden…
…B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Finanzstrafgesetz I4, Rz 30 ff zu § 1) veränderte jedoch das der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltssubtrat zum Nachteil des Beschuldigten und verstieße gegen das - mangels einer Beschwerdeerhebung der Amtsbeauftragten - nach …
…allgemeiner Lebenserfahrung" zu wertender Umstände es unmaßgeblich ist, dass diesfalls keine Erlöse aus Kreditkartenabrechnungen vorliegen). Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass zu Recht das Finanzamt von einer Zurechnung des "Schandlohnes" der Prostituierten zum Umsatz der Bw. ausging und als weiteren Ausfluss der Einheitlichkeit der Leistung…
…B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Finanzstrafgesetz I4, Rz 30 ff zu § 1) veränderte jedoch das der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltssubtrat zum Nachteil des Beschuldigten und verstieße gegen das - mangels einer Beschwerdeerhebung der Amtsbeauftragten - nach …
…dass die Firma Y. bereit ist, ihren Abgabenverpflichtungen nachzukommen, sobald Abgabenbescheide erlassen werden, die von Y. hinsichtlich ihrer Richtigkeit überprüft werden können (vgl Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung Herr Z. vom 11. April 2008). Außerdem ist es ungewöhnlich, dass die Finanzbehörden einen Umsatzsteuerbetrüger weiterhin ungehindert seine…
…1.5). Die Ausführungen zur Betriebsprüfung und zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens sind falsch. Zunächst wurde im März 2018 ich lediglich durch Ersuchen um Auskunft unterrichtet, dass in der Vergangenheit unberechtigterweise Kapitalabflussmeldungen für Treuhandkonten seitens der Bank1 (Geschäfts- und Treuhandbank von mir) getätigt wurden und dies…
…insgesamt 3.869,44 € (= Verkürzungsbetrag). Würdigt man neben den sich aus den vorstehenden Ausführungen ergebenden Schuld- und Unrechtsgehalt des dargestellten Finanzvergehens (§ 23 Abs. 1 FinStrG), den bereits von der Erstbehörde (zu Recht als strafmildernd) herangezogenen gesetzlichen Strafzumessungsgründen der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten (…
…und Aufklärungspflichten zeigt die besondere Gefährlichkeit des Verständnisses und Verhaltens von ***Bf1*** bei der Ausübung der steuerberaterlichen Tätigkeit." Diese Stellungnahme wurde allen Parteien zur Wahrung des Parteiengehörs weitergeleitet. Die darin erwähnten Beilagen wurden dem Beschuldigten aufgrund des Umfanges und um unnötige Verzögerungen durch die Versendung…
…habe. Durch die irrtümliche Kennzeichnung sei die gesetzliche Parkometerabgabe für den 23.10.2019 sehr wohl im vollen Ausmaß entrichtet worden, wenn auch für einen Tag früher. Nach Ausführungen von allfälligen Gründen für seinen Irrtum (Lesen des Kuriers vom Vortag) hielt der Bf. fest, dass…
…z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1; zuletzt BFG 7.5.2018, RV/6300001/2013) veränderte das der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltssubtrat zum Nachteil des Beschuldigten, was zwar…
…z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1; zuletzt BFG 7.5.2018, RV/6300001/2013) veränderte das der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltssubtrat zum Nachteil des Beschuldigten, was zwar…
…Chef Her ***Exgatte*** (Anmekrung Finanzpolizei: gemeint ist Hr. ***Exgatte***)" Für die Frage ob es sich um Deckungsrechnungen oder Scheinrechnungen handelt, möchte ich auch die Ausführungen von ***Name RA2*** (Anwalt von ***Exgatte***) im Schreiben vom 19.11.2020 an Hr. ***Bediensteter FA*** verweisen, welches ich beilege…
…übernommen worden (Vermittlungsvertrag). Zu den Ausführungen hinsichtlich der Einstellung des Strafverfahrens durch die StA ***49*** seien noch folgende Punkte anzumerken. Zitat: "Dasselbe gelte für ***21***, welche jedoch bloß Geschäftsführerin sei". Da das Dienstverhältnis des Beschuldigten von Frau ***21*** mit Wirkung zum 28.02.2018 gekündigt…
…sich grundsätzlich nach den vorstehenden Ausführungen eine Strafobergrenze von 8.800,00 € ergäbe. Zieht man dazu allerdings die Bestimmung des § 161 Abs. 4 erster Satz FinStrG in Betracht, wonach eine Änderung des nicht auch vom Amtsbeauftragten angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten (Nebenbeteiligten) im…
…zwischen den Vertragsparteien und Zahlung des "Schwarzhonorars" an den Bf. in einem gesonderten Zimmer, bevor der beurkundende Notar anwesend gewesen sei) wäre dem Anzeiger der Zweck der Bestätigung klar geworden. Laut Ausführungen von Dr. A. habe er im Nachhinein den Bf. über diesen Ablauf angesprochen…
…entschuldbaren Irrtum bzw. eine entschuldbare Fehlleistung gemäß § 9 FinStrG dar und sollte demnach bei richtiger Würdigung der Tatumstände straflos bleiben. 4) Sollte entgegen den obigen Ausführungen von einem fahrlässigen Verhalten des Beschuldigten auszugehen sein, so sei auf den gegenständlichen Sachverhalt die Bestimmung des § 34 Abs…
…entschuldbaren Irrtum bzw. eine entschuldbare Fehlleistung gemäß § 9 FinStrG dar und sollte demnach bei richtiger Würdigung der Tatumstände straflos bleiben. 4) Sollte entgegen den obigen Ausführungen von einem fahrlässigen Verhalten des Beschuldigten auszugehen sein, so sei auf den gegenständlichen Sachverhalt die Bestimmung des § 34 Abs…
…a FinStrG sowohl in objektiver als auch subjektiver Weise verwirklicht hat. Wie aus den obigen Ausführungen erhellt, liegt demzufolge auch keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG vor und ist daher auch nicht auf die von Beschuldigten vorgebrachte Verjährungsproblematik einzugehen. Zur Strafbemessung: Gemäß …