…Einkünfte nur dann in Österreich besteuert werden dürften, wenn sie auf österreichischem Staatsgebiet erzielt worden wären. Nach Artikel 15 OECD-MA (entspricht Art 13 DBA-Schweden) werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern idR dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1998 erfolgten einjährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern 1000 Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren teilweise Ausübung am 1.12.1998 ihm Einnahmen in der Größenordnung von über S 100.000 verschaffen…
…deutschen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn daraus der Schluss gezogen wird, dass es sich hiebei um nachträgliche Lohneinkünfte für eine in Deutschland ausgeübte unselbständige Arbeit handelt, die gemäß Artikel 9 Abs. 1 iVm Art. 15 Abs…
…belgischen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn daraus der Schluss gezogen wird, dass es sich hiebei um nachträgliche Lohneinkünfte für eine in Belgien ausgeübte unselbständige Arbeit handelt, die gemäß Artikel 15 Abs. 1 iVm Art. 23 Abs…
…österreichische Besteuerungsgrundlage des Jahres 2002 einzubeziehen. Wenn nun nach dem Steuerrecht von Kasachstan 100% der Einkünfte im Auszahlungsjahr 2002 in Kasachstan der dortigen mit 25% bemessenen Besteuerung unterzogen werden, dann tritt hinsichtlich dieser 77% der Einkünfte eine Doppelbesteuerung ein, die aber nach der VO BGBl…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens, dem zu Beginn des Jahres 1 aus dem Stock-Option Programm des Unternehmens Optionsrechte eingeräumt worden sind, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes zu Beginn des Jahres 2 nach Rumänien entsandt und übt er drei Jahre nach Tätigkeitsbeginn in Rumänien (sonach…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1993 erfolgten dreijährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern mehrere Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren Ausübung ihm im Jahr 1996 (vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über…
…Aussage in EAS 2532 betrifft noch eine Besonderheit des DBA-USA ex 1956 und geht auf die Wirkungen dieses Altabkommens zurück und betrifft daher nicht die hier maßgebende Rechtslage nach dem DBA ex 1996. Ist der mit den Aktienoptionen bedachte Konzernmitarbeiter allerdings ein österreichischer Staatsbürger…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
Hat ein Mitarbeiter eines multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und…
…Tragen, wenn die entsprechenden Optionen innerhalb des Kalenderjahres der Übertragung ausgeübt werden. Erhalten die Dienstnehmer nach Ausübung der Option US-Dividenden, so stellen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die - selbst bei Hinterlegung bei einer inländischen Bank und bei inländischer Dividendenauszahlung - keinem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sondern…
…der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen…
Wurde einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger vom österreichischen Arbeitgeberunternehmen im Jänner 1997 ein Aktienoptionsrecht eingeräumt, das im Juni 1999 ausgeübt wurde und das zu Einkünften in der Größenordnung von rund 25 Mio. ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht…
…in einem derartigen Fall auf US-Seite nicht in der Zuteilung der Optionsscheine, sondern erst in der Ausübung der Option ein steuerlich relevanter Vorgang erblickt und folglich erst zu diesem Zeitpunkt ein Quellensteuerabzug vorgenommen wird, so ist dieser US-Steuerabzug in Österreich von einer DBA…
…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu…
…125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten…
…den Erwerb von Aktien an der US-Muttergesellschaft eingeräumt und bewirkt diese Rechtseinräumung nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das eingeräumte Optionsrecht insb. wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies bewirken)…
…der Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt, dann ist der bei Ausübung des Optionsrechts zugeflossene geldwerte Vorteil anteilig steuerfrei (vorzitiertes BFH-Urteil). 5. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber ein korrespondierendes Abkommensverständnis im DBA-Partnerstaat voraus, das zB durch Beibringung eines Besteuerungsnachweises dokumentiert…
…Steuerfreistellung in Österreich auf Grund des DBA 1956 zu gewähren, sind die freizustellenden Einkünfte nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, da das Abkommen aus dem Jahr 1956 einen derartigen Vorbehalt nicht enthält. 20. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der Optionsrechte eintretender Wertzuwachs dem jeweiligen Mitarbeiter zufließen kann. Ob in einem konkreten Einzelfall die Ausgestaltung eines Stock…