…ist. Im Ergebnis kann daher aufgrund der Homeoffice Tätigkeit des inländischen Arbeitnehmers für das deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte nach rein nationalem Recht begründet werden. In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob ein innerstaatlicher Besteuerungsanspruch Österreichs auch nach dem Abkommensrecht aufrechterhalten wird und ob…
…Arbeitnehmer beispielsweise keine Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend, so spricht dies gegen die Begründung einer Betriebsstätte. Andererseits wird auch zu prüfen sein, ob seitens des Arbeitgebers der in Österreich ansässige Arbeitnehmer aufgefordert wurde, seine Wohnung für die Geschäftstätigkeit…
…lediglich Aufwendungen, nicht aber die Arbeitsleistungen, abgegolten werden. Ob diese zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, kann aber dahingestellt bleiben, weil gleichzeitig auch der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für…
…von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen, sehr wohl auch in der Steuerrechtsordnung der Ansässigkeitsstaaten vorgesehen ist. Ungeachtet des Umstandes, dass Artikel 52 des EWG-Vertrages derzeit nicht als geeignete Rechtsgrundlage für ein…
… Wird ein in Moskau ansässiger bulgarischer Staatsbürger von einer österreichischen GesmbH als Dienstnehmer zur Dienstableistung in der russischen Repräsentanz dieser GesmbH aufgenommen, so steht das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Geld- und Sachbezüge grundsätzlich Russland zu und es hat diesfalls eine Entlastung von der österreichischen…
…Die Einführung dieses Systems wird allgemein als sehr aufwendig beschrieben; Hauptkostenfaktoren sind die Aufwendungen für externe Berater, die ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung. Werden von einem US-Konzern…
…das Besteuerungsrecht zugeteilt wird. Durch den Steuerabzug hinsichtlich der an den Chor gezahlten Vergütungen ist (nach inländischem Recht) die Steuerpflicht der hier auftretenden Chormitglieder abgegolten (EAS 2319). Die genannten Absätze des Artikels 17 gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den nicht gewinnorientierten Theatern (EAS 1982) auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber in Fällen der vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom argentinischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem argentinischen Theater anheimgestellt bleiben…
…von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen, sehr wohl auch in der Steuerrechtsordnung der Ansässigkeitsstaaten vorgesehen ist. Ungeachtet des Umstandes, dass Artikel 52 des EWG-Vertrages derzeit nicht als geeignete Rechtsgrundlage für ein…
…können, kann hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine weiterführende Klärung herbeigeführt werden. Das eigentliche Anfragethema, ob von den österreichischen Investoren getragene Aufwendungen für die Absicherung des eingesetzten Kapitals (dies betrifft offensichtlich die Kosten der Credit Default Swap Protection) unter das Abzugsverbot des § 12 Abs…
…in erster Linie Aufwendungen darstellen, die durch solche Vermögenswerte verursacht sind und die daher, falls derartige Vermögenswerte Erträge einbringen, bei der steuerlichen Erfassung dieser Erträge Berücksichtigung finden müssen. Der Umstand, dass die Vermögenswerte nicht ertragbringend genutzt werden, kann nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht…
…sich im Besteuerungsverfahren eine Konfliktsituation hinsichtlich des Ausmaßes der den österreichischen Gastspielen zuzuordnenden Aufwendungen (die - wie bereits erwähnt auch im Ausland getätigte Aufwendungen umfassen können und sonach bei den Schauspielern nicht mit jenen Beträgen ident sein müssen, für die ein Besteuerungsnachweis zu erbringen ist) ergeben…
…Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht nur bei doppelter Besteuerung der Erträge, sondern auch bei doppelter Nichtberücksichtigung der mit der Einnahmenerzielung verbundenen Aufwendungen ein). Zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung ist aber primär der Ansässigkeitsstaat des betroffenen Abgabepflichtigen, im vorliegenden Fall sonach Deutschland berufen (VwGH 14.3.1990…
…Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. In EAS 1501 wurde für Gastspiele ausländischer Orchester ein Textvorschlag für eine Erklärung vorgesehen, der auf der Grundlage des zitierten Erlasses folgenden Wortlaut haben könnte (wobei noch die Veranstaltungsdaten und…
…eine Vielzahl von Testläufen für die "Betriebsbereitschaft" unabdingbar, gehören sie zum Herstellungsvorgang. Alle Aufwendungen (nicht nur für Testläufe, sondern z.B. auch für Reparaturen) nach Erlangung der "Betriebsbereitschaft" sind nicht mehr Teil der Herstellungskosten (EStR 2000 Rz 2188). Hat daher ein österreichisches Unternehmen in Spanien…
…Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich abfließende Aufwendungen gelten. Die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten kann allerdings nicht auf das DBA-Portugal gestützt…
…vornimmt (Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z. 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 9. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein österreichisch-deutsches Verständigungsverfahren eingeleitet…
…eine Besteuerung auf Nettobasis in den USA zu verlangen; in diesem Fall würden nach Maßgabe des US-Steuerrechts die mit den Zinsenzahlungen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (die Refinanzierungszinsen) einkünftemindernd angesetzt werden, sodass im gegebenen Zusammenhang keine US-Steuer zu erwarten ist. Der von der US…