…€, Einkommensteuergutschrift: - 222 € Entscheidungsgründe Der Bw. (Berufungswerber), ein A, hat anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 die Berücksichtigung des Pendlerpauschales, von Differenzwerbungskosten sowie der Aufwendungen für ein Mobiltelefon als Werbungskosten beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass ihm seitens der Personalvertretung mitgeteilt worden sei, dass…
…Aufwendungen in Höhe von € 250 für die Errichtung, Registrierung und Verwahrung des Testamentes als außergewöhnliche Belastung kommt mangels "Zwangsläufigkeit" im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1988 nicht in Betracht: Die Bf hat sich aus freien Stücken dazu entschlossen, unter Mitwirkung eines Notars ein…
…Einnahmen. Aufwendungen für "Arbeitsessen" sind nur mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter und auch dann nur zur Hälfte absetzbar. Von den geltend gemachten Werbungskosten für Telefon (Handy) u. dgl. wurden Privatanteile iHv 75% ausgeschieden, da laut Erfahrung des täglichen Lebens ein Mobiltelefon wesentlich mehr als…
…ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in der Beilage zu seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 Werbungskosten in Höhe von 20.265,64 Euro. Dabei machte er ua. die Aufwendungen für ein Mobiltelefon (633,08 Euro) die Bauernunfallversicherung (129,36 Euro) und Dienstreisen (19.121…
…Berücksichtigung eines Privatanteiles von 50 % - Grundgebühr i.H.v. € 130,20 und Anschaffungskosten i.H.v. € 424,50 für ein Mobiltelefon) geltend. Er brachte hierzu nach entsprechenden Ergänzungsersuchen der belangten Behörde vor, dass er aufgrund der COVID -19-Pandemie im Home-Office gearbeitet…
…zugeordneten Gegenstandes für den Privatbedarf einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen ist. Häusliches Arbeitszimmer / Einkommensteuer Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der…
…zugeordneten Gegenstandes für den Privatbedarf einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen ist. Häusliches Arbeitszimmer / Einkommensteuer Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der…
…Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Mobiltelefon, Marke Samsung Galaxy S III Mini blau EUR 164,66 ein Leder Flip Case Samsung für Galaxy S3 mini Tasche EUR 12,00 gesamt daher EUR 176,66 sowie einer Samsung WB800F Smart-Digitalkamera EUR 274,74 ein Samsung…
…€ 1.709,46 gegenübergestellt, woraus eine Abgabennachforderung von € 77,00 resultierte. In der zusätzlichen Begründung zu diesem Bescheid (OZ 48 f/2010) wurde Folgendes ausgeführt: a) Arbeitszimmer: Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung seien nach § 20 Abs…
…Bw. und Finanzamt - nämlich mit einem beruflichen Ausmaß von 60% - an. 6. Internet: Auch Aufwendungen für das Internet in der Wohnung können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie beruflich veranlasst sind. Ein Aufteilungsverbot besteht nicht (s. auch ÖStZ 2002/205 zu den LStR 2002…
…Verpflegungsaufwendungen (vgl. das hg Erkenntnis vom 28. Mai 1997, 96/13/0132). Aufwendungen für Gasthausverpflegung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung, zumal ein bedeutender Teil der Steuerpflichtigen darauf angewiesen ist, Mahlzeiten außerhalb des Haushaltes einzunehmen. Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsaufwendungen nach § 16 Abs. 1…
…für das Vertreterpauschale erfüllt. Als Nachweis werde das Dienstzeugnis der G. GmbH in englischer Sprache mit Übersetzung der wesentlichen Teile auf Seite 1, vorgelegt. 4. Beschwerdevorentscheidung vom 27.10.2017 In der Beschwerde vom 14.01.2017 werde im Wesentlichen vorgebracht, dass Aufwendungen für ein…
…seiner Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung die Aufwendungen für ein Mobiltelefon in Höhe von 465,20 Euro abzüglich eines Privatanteiles von 25%, somit 348,90 Euro als Werbungskosten dargetan. In seiner Berufung hat der Bw. dazu ausgeführt, dass er ein Mobiltelefon sowohl für seine Tätigkeit im Außendienst…
…20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig seien, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde. Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstelle, habe nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin…
…der Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2005 wurden von der Abgabenbehörde die geltend gemachten Betriebsausgaben für ein Mobiltelefon, für Telefongespräche sowie für Reisekosten (Kilometergelder) mit einem Betrag von 683,08 € sowie die Sonderausgaben mit einem Betrag von 506,16 € festgesetzt. Die Berufungswerberin schloss sich…
…gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im…
…hierzu an, dass ein 2016er Email des Händlers falsch zugeordnet worden sei. Die Bestellung stamme aus dem Jahr 2011. Er ersuche die Position zu streichen. Weiters werden die Aufwendungen für Ersatztoner Drucker vom 10.10.2016 iHv € 281,60 nicht als Werbungskosten gewährt, da…
…Frage außerhalb des Dienstes ausschlaggebend". Für den Zeitraum 1.4.2002-14.10.2003 wurden 351,90 € an Telefonkosten geltend gemacht. b.) Zum Beweis der berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen für ein Mobiltelefon wurde auch eine Bestätigung der RTZ vom 12. März 2007 vorgelegt werden.…
…Festnetz/Internet sowie Mobiltelefon - verweist die Bw. auf ihre Berufungsausführungen. Über die Berufung wurde erwogen: Ad Aufwendungen für das Arbeitszimmer: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…werden. Übrige Aufwendungen und Betriebsausgaben (KZ 9230): Hinsichtlich der anteiligen Strom, Betriebskosten und Internetkosten betreffend das Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in ***Ort 3*** erbringt der Beschwerdeführer keine Nachweise. Da jedoch, wie in der rechtlichen Würdigung noch dargestellt werden wird, die Kosten für ein allfälliges Arbeitszimmer in…