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EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…Dienstverhältnisses anfällt (ursächlicher Zusammenhang zur Auflösung des Dienstverhältnisses), kommt vorrangig die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG zur Anwendung (6%). Diesfalls steht der Hälftesteuersatz des § 67 Abs. 8 lit. b EStG für den nicht unter § 67 Abs. 6 EStG fallenden Überhang zu. (EAS 1353). Eine…

EAS 1378Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/9817.12.1998

  Schließt ein österreichisches Theater mit einem in Deutschland ansässigen Schauspieler für die Dauer von knapp 6 Monaten einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM…

EAS 1139Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/9729.09.1997

…österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt…

EAS 2715Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0203-IV/4/200620.04.2006

…werden, durch Artikel 18 DBA-Schweiz aus der Zuteilungsregel des Artikels 15 herausgelöst und damit der Besteuerung des Tätigkeitsstaates (hier: Österreich) entzogen und dem Ansässigkeitsstaat (hier: Schweiz) zur Besteuerung überlassen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine "Aufhebungsvereinbarung" können die verschiedensten Abgeltungen vereinbart werden…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

…und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des DBA 2000 Gültigkeit. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87.000 Euro, dann steht gemäß Artikel 9 Abs…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem…

EAS 484Abfertigung, Pensionsabfindung und Urlaubsabfindung nach Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/17/1-IV/4/9405.08.1994

…folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für den Fall einer Pensionsabfindung. Allerdings wird bei Bestand eines Doppelwohnsitzes sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob der Lebensmittelpunkt nach Beendigung des Dienstverhältnisses tatsächlich weiterhin in Russland verbleibt. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2186Auflösung eines US-Discretionary Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 34/1-IV/4/0210.12.2002

…ob im Fall einer Auflösung eines vom Großvater errichteten US-Discretionary Trusts (durch den US-Kapitalvermögen 21 Jahre nach dem Tod der Kinder auf die Enkelkinder übergehen soll) österreichische Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgelöst wird, wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten erforderlich, die…

EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

…ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

…II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…erst darnach vorgenommen wird. Für die Beantwortung der Frage, ob einerseits die Restbezüge für August und September und andererseits die erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Zeitraum September bis Dezember 1995 gezahlten Bezüge auf Grund von Art. 11 DBA-UdSSR in Österreich steuerfrei sind…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 513Abfertigungen an teilweise bei ausländischen Konzernunternehmen tätig gewesene Arbeitnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/3/1-IV/4/9412.10.1994

…des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur dann stattfinden, wenn der diesbezügliche Anteil des Abfertigungsaufwandes an die belgische Konzerngesellschaft weiterbelastet wird. Auf die vom deutschen…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…