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EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

…insoweit Österreich zu, als diese Lohnbezüge auf die physisch auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Für die Einkünfteaufteilung wird die seinerzeit mit Deutschland akkordierte Aufteilung nach Arbeitstagen (EAS 906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den beiden Staaten verbrachten Arbeitstage. Nach Auffassung…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

…Unternehmens in das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche…

EAS 2331Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/91-IV/4/0325.07.2003

…Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist es richtig…

EAS 2776Grenzgängereigenschaft bei unterjähriger Aufnahme der Grenzgängertätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0515-IV/4/200622.09.2006

…Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist. Entsendet daher ein in der deutschen Grenzzone angesiedelter deutscher Arbeitgeber seinen österreichischen Arbeitnehmer für 2 Monate auf eine Auslandsbaustelle, dann geht…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

…B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind…

EAS 1927Untergeordnete Geschäftsführertätigkeit für eine brasilianische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/37-IV/4/0104.09.2001

…etwa 800.000 ATS dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit…

EAS 1021Einjährige Konsulententätigkeit für ein ungarisches Ministerium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4842/2-IV/4/9728.02.1997

Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich…

EAS 1057Einjährige Konsulententätigkeit für ein ungarisches Ministerium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 67/1-IV/4/9721.04.1997

…durchaus als derartige "feste Einrichtung" gewertet werden. Wird allerdings am 5. Arbeitstag (und möglicherweise auch an den Wochenenden) auch in der inländischen Wohnung zu wesentlichen Teilen an dem Projekt gearbeitet, dann müsste eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorgenommen werden. Hiezu kann allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

…Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes…

EAS 3450Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.293.36822.04.2024

…Die Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20% der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird. Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn…

EAS 3361Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-VI/8/201505.06.2015

…Berücksichtigung dieser Grundsätze unterliegen die der Grenzgängertätigkeit zuzurechnenden Einkünfte, das sind jene, die für Zeiträume gezahlt werden, in denen eine arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnsitz stattfindet, dem mit 4% begrenzten inländischen Besteuerungsanspruch. Dies gilt auch für Einkünfte, die auf in geringfügigem Ausmaß in Österreich unternommene…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern auf die Summe der von den einzelnen Arbeitskräften an der Montagestelle zugebrachten Arbeitstage abgestellt wird, findet im Abkommen keine Deckung. Hätte dies doch zur Folge, dass bereits eine 10-tägige…

EAS 2481Grenzgängereigenschaft einer teilzeitbeschäftigten Gesellschaftergeschäftsführerin in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 409/1-IV/4/0405.07.2004

…worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss…

EAS 2227Grenzgängereigenschaft eines österreichischen Musiklehrers mit drei Wochenstunden in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 609/1-IV/4/0311.02.2003

…Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen Arbeitstage das Besteuerungsrecht belassen würde, kommt nicht zur Anwendung. Dies deshalb…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

… dies auch dann, wenn die Schweiz-Arbeitstage weit unter der 183-Tage-Frist liegen (denn die 183-Tage-Klausel ist nicht wirksam, wenn der Arbeitsort im Staat des Arbeitgebers gelegen ist). Ob aus der in Österreich verbleibenden Besteuerungsgrundlage weitere Bezugsteile zugunsten einer steuerlichen Erfassung in…

EAS 716Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2635/1/1-IV/4/9519.09.1995

…in Österreich nur mit 1% (ab 1.1.1996 mit 3%) ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen. Ist der Geschäftsführer allerdings nicht üblicherweise an jedem seiner Arbeitstage in Österreich, sondern ist er nur fallweise in Österreich tätig…

EAS 1429Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/9923.03.1999

…den USA abkommenskonform erhoben worden ist. Aus österreichischer Sicht wird jedenfalls kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn eine Gewinnaufteilung auf der Grundlage der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2008Inländische Dienstnehmer der inländischen Niederlassung eines britischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 704/1-IV/4/0203.04.2002

…der britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr - mit 80/220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen von österreichischer Seite Nichts entgegen zu halten sein. Unrichtig ist…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden, wobei stets wie folgt vorgegangen werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile…