Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…
…des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland). Wird dieser Arbeitnehmer daher sowohl in Österreich wie auch in Deutschland zur Erledigung von Serviceaufträgen eingesetzt, steht Österreich das Besteuerungsrecht nur an jenen Bezugsteilen zu, die auf den Einsatz auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Die österreichische Kapitalgesellschaft kann für jene Einkünfte…
…DBA Italien, welche das auf Grund der Betriebstättenzugehörigkeit der Arbeitnehmer zur italienischen Betriebstätte bereits bestehende italienische Besteuerungsrecht an den Bezügen dieser Mitarbeiter aufrecht erhalten könnte, scheitert an der Nichterfüllung der in lit b vorgesehenen Bedingung, dass die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht…
Wird eine tschechische Spielbetriebs-GesmbH von einer in derselben Branche tätigen österreichischen Kapitalgesellschaft beim Aufbau ihres Betriebes unterstützt und werden hiezu drei Vereinbarungen (Know-How-Vertrag; Service-Agrement; Beratungsvertrag) abgeschlossen, so richtet sich die steuerliche Behandlung der auf Grund dieser Verträge zu zahlenden Vergütungen nach…
…Zahlungen vom Arbeitnehmer durch seine aktiven Arbeitsleistungen erwirtschaftet worden sind. Ist daher ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Dienstnehmer sowohl einer österreichischen wie auch einer tschechischen Kapitalgesellschaft dann sind jene Einkünfte, die auf die in Tschechien für die tschechische Kapitalgesellschaft erbrachten Arbeitsleistungen entfallen, von der österreichischen…
Wird ein Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Australien entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen…
Wird ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer mit US-Staatsbürgerschaft von seinem US-Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage…
…US-Recht für die Arbeitnehmer keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Art der Pensionsvorsorge, dann ist die Pensionsleistung nur mit 25% ihres Betrages in Österreich steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG). Eine Beschränkung der Anwendung des Steuersatzes von 25% auf jenen…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Wird ein in Deutschland ansässiger leitender Angestellter einer deutschen Kapitalgesellschaft mit der Geschäftsführung einer konzernzugehörigen österreichischen GesmbH betraut und hiefür von seinem deutschen Arbeitgeber entlohnt, so werden jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen, nach Artikel 9 DBA-Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat…
In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern…
…Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro an die österreichische Niederlassung im…
Die im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher…