…BMF-Erlass AÖF Nr. 70/1998. Der Umstand, dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch ein fremdübliche Abgeltung durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten erledigt, die der deutschen Gesellschaft…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…
…hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine Bedeutung, weil einer Zweigniederlassung weder nach österreichischem oder deutschem inländischen Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in Deutschland ansässige Dienstnehmer einer französischen Kapitalgesellschaft neben seinen Aufgaben in der deutschen…
…angestrebt, sondern es soll auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das nationale Steuerrecht für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft maßgebend sein. Auf österreichischer Seite ist im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht der Gestellungsnehmer, sondern der Arbeitskräftegesteller als Arbeitgeber anzusehen (LStR 2002 Rz 923)…
Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
…dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische Luftfahrtunternehmen nicht die Arbeitgebereigenschaft besitzt. Das Besteuerungsrecht an den von Artikel 15 Abs. 5 erfassten Pilotengehältern steht daher Österreich zu…
…diesfalls (bei Arbeitgebereigenschaft des entsendenden österreichischen Unternehmens) keine Besteuerung vornehmen darf. Allerdings ist zu beachten, dass nach dem OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA (Update 2010) jeder DBA-Vertragsstaat berechtigt ist, in den Fällen der internationalen Arbeitskräfteüberlassung nach seinem nationalen Recht die Arbeitgebereigenschaft zu…
…dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind, kann für sich allein keinen Abkommensverstoß darstellen. Auch nach österreichischem Recht ist die steuerliche Arbeitgebereigenschaft demjenigen zuzumessen, der wirtschaftlich die Arbeitsgeberfunktionen trägt. Rz 924 LSt-RL zeigt eine Reihe von Kriterien auf, die im Fall einer…
…österreichischen Lohnsteuerrichtlinien dieser Arbeitsgestellungsvertrag auch steuerlich anerkannt werden (erforderlichenfalls wäre im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft nach § 90 EStG die hier interessierende Frage einer eventuellen steuerlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft abzuklären), dann steht das Besteuerungsrecht für die dem entsandten Geschäftsführer in dieser Eigenschaft zufließenden Einkünfte Österreich zu…
…deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn dieser Vertragsgestaltung die Fremdüblichkeit nicht abgesprochen werden kann), dann wird dadurch allein schon dokumentiert, dass an der Arbeitgebereigenschaft der österreichischen Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung…
…damit für die Beurteilung, wem im Fall des Arbeitskräfteverleihs die Arbeitgebereigenschaft zukommt, dem Verleiher oder dem Entleiher, auf innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Nach dem Recht beider Staaten ist es der Verleiher, dem die Arbeitgebereigenschaft zuzumessen ist (Rz 923 Lohnsteuerrichtlinien 1999 und BFH 24.3.1999, BStBl…
…Funktion ausgestatteten österreichischen Arbeitgebern bei Dienstnehmerauslandsentsendungen schematisch die Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Keinesfalls wäre vertretbar, dass in Österreich der Lohnsteuerabzug unter Berufung auf einen "wirtschaftlichen" Arbeitgeberwechsel unterbleibt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das deutsche Unternehmen korrespondierend die Arbeitgebereigenschaft wahrnimmt und dementsprechend die Bezüge der deutschen Lohnabzugsbesteuerung…
…15 Abs. 2 OECD-MA im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers", welche entsprechend den Ausführungen dieses Erlasses auf Fälle von "Passivleistungen" des entsendenden Unternehmens Anwendung findet und dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf…
…der Lösungsmechanismus des Artikels 23 OECD-MA in Gang gesetzt werden. Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt…
…hingewiesen, aus dem sich im gegebenen Zusammenhang vor allem ergibt, unter welchen Umständen auf österreichischer Seite die Arbeitgebereigenschaft der österreichischen Muttergesellschaft weiterhin anzunehmen ist und folglich die Voraussetzungen für eine Gestaltung nach "Variante a" nicht erfüllt sind. 24. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…werden, dass die Voraussetzungen des ho. Erlasses AÖF Nr. 70/1998, für die Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft der britischen Gesellschaft vorliegen, vermag nicht das Erfordernis zu ersetzen, dass alle Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen fremdüblich zu gestalten und nach Abschnitt V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 114…
…122/1997, nicht zwingend erforderlich. Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer…