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702 Treffer1273 msnur geltende Fassungen
EAS 3441Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer Diplomatengattin mit Homeoffice-Tätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.327.90329.11.2022

…da die "Quelle" der Einkünfte aufgrund der Tätigkeitsausübung in Österreich liegt. Die Beurteilung, ob aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice für den ausländischen Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 5 OECD-MA in Österreich begründet wird oder es sich hierbei um eine bloß unterstützende Hilfstätigkeit…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann…

EAS 3108Arbeitgeberbegriff im DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3358-IV/4/200917.12.2009

Der in der 183-Tage-Klausel des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien verwendete Begriff "Arbeitgeber" ist so wie im OECD-MA im DBA nicht näher definiert. Nach den jüngsten Entwicklungen in der OECD wird keine autonome Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang heraus angestrebt, sondern es…

EAS 2344Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/5-IV/4/0301.09.2003

…in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Im Zuge der Veranlagung 2001 wird durch Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine abkommenskonforme Steuerentlastung eintreten. Diese Steuerentlastung erfolgt allerdings nur unter Progressionsvorbehalt…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

…österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, dann kann diese Steuerentlastung nur im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung herbeigeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 28…

EAS 2067Arbeitgeberzuschüsse zu Mitarbeiterbeteiligungsmodellen im Fall einer Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/5-IV/4/0203.06.2002

Bei konzerninternen Auslandsentsendungen von Unternehmensmitarbeitern kann sich die Frage stellen, ob Arbeitgebervorteilszuwendungen anlässlich der Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsmodellen mit der steuerpflichtigen Inlandstätigkeit oder mit der DBA-steuerfreien Auslandstätigkeit im Zusammenhang stehen. In mehreren EAS-Auskünften (zB EAS 1446, EAS 1863, EAS 2041) wurde hier auf einen…

EAS 1408Arbeitnehmer eines ausländischen Jagdpächters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/9904.02.1999

…BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1388Arbeitgeberbeiträge an die britische Konzern-Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/9822.12.1998

…hiebei aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der österreichische Arbeitgeber (die Tochtergesellschaft) einem Dritten (dem als eigene Rechtsperson eingerichteten britischen Pensionsfonds) im Umlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen nicht den Einschränkungen des…

EAS 2613Österreichischer Dienstnehmer eines deutschen Arbeitgebers mit Teiltätigkeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200506.05.2005

…Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitenden Deutschland-Tätigkeit kein Verlust der deutschen Besteuerungsberechtigung eintreten. Denn eine Betriebstätte kann nicht als Arbeitgeber gewertet werden …

EAS 94Arbeitnehmerentsendungen nach Deutschland aus dem österreichischen Betrieb eines deutschen Unternehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1129/1/1-IV/4/9202.03.1992

…bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann läge aber vermutlich auch keine Dienstleistung der österreichischen Muttergesellschaft an die deutsche Tochtergesellschaft mehr vor.…

EAS 287Arbeitnehmerentsendung zur brasilianischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2247/1/1-IV/4/9327.07.1993

… Wird ein Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens Anfang 1991 für die Dauer von 4 Jahren im Rahmen eines Sanierungsprogrammes zu einer brasilianischen Tochtergesellschaft entsandt, unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Brasilien der ausschließlichen brasilianischen Besteuerung und sind - selbst bei Aufrechterhaltung des österreichischen Wohnsitzes…

EAS 358Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/12/1-IV/4/9317.12.1993

…dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 736Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien auf Grund von Beratungs- und Wartungsaufträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2639/1/1-IV/4/9519.10.1995

Werden von einer österreichischen Softwareentwicklungs- und Softwareberatungsgesellschaft Außendienstmitarbeiter nach Tschechien entsandt, um dort Beratungs- und Wartungsaufträge auszuführen, dann dürfen die hiefür von der österreichischen Gesellschaft bezogenen Vergütungen nur dann einer tschechischen Besteuerung unterzogen werden, wenn das österreichische Unternehmen in Tschechien eine Betriebstätte im Sinn von…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

…Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D mit jenen Bezugsteilen von der österreichischen Einkommensbesteuerung freizustellen ist, die auf Arbeitszeiten in Deutschland und in Drittstaaten entfallen. Der solcherart von Deutschland beabsichtigte Steuerzugriff auf die Bezüge wäre allerdings zu eng bemessen, wenn man auf deutscher Seite vermeint…

EAS 3281Österreichischer Arbeitnehmer auf einem maltesischen Flusskreuzfahrtschiff mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201214.05.2012

…für die Seeschifffahrt, nicht aber für die Binnenschifffahrt, sodass sich aus diesem Abkommen keine Verlagerung des Besteuerungsrechtes nach Malta ergibt. Unter den gegebenen Umständen unterliegen auch Zahlungen, die der zypriotische Arbeitgeber an zwei zypriotische Pensionsfonds leistet, der österreichischen Besteuerung, es sei denn, dass hierzu eine…

EAS 3081Schweizerische Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträge eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2253-IV/4/200908.09.2009

…Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen Beitragsgrundlage in Höhe des koordinierten Jahresarbeitslohns gegeben; daher stellen auch die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge hinausgehenden Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 keinen steuerpflichtigen Lohnbestandteil…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber ist, sodass bei kurzfristigen Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im…

EAS 843Inländische Arbeitnehmerwohnstätte durch den liechtensteinischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/9613.03.1996

Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…