Der sog. "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986) legt die Rechtsansicht des BM für Finanzen zur Mitwirkung ausländischer Orchester an inländischen Veranstaltungen dar. Der Begriff der Orchester ist darin weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle…
…von einem in Österreich ansässigen französischen Staatsbürger dessen polynesisches Liegenschaftsvermögen im Schenkungsweg übertragen, fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich…
Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden. Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10…
…3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser beiden abkommensrechtlichen Rückfallklauseln nicht vor, so kann Österreich nach dem Wegzug des Steuerpflichtigen einen zukünftigen Gewinn aus der Veräußerung der…
Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte…
Durch den BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
Werden Finanzmittel einer österreichischen Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so…
…die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer nach dem Aufwand beträgt 25 % dieses Aufwands. Für die Anwendbarkeit des DBA-Liechtenstein müssen sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich erfüllt sein. Da die Steuer nach dem Aufwand eine Pauschalbesteuerung darstellt…
…das Abkommen jedoch auch für "alle Nachlaß- und Erbschaftsteuern, die künftig […] an deren Stelle erhoben werden". Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine Steuer handeln, die an Stelle der "Erbschaft- und Schenkungsteuer…
…ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer handeln. Entscheidend für…
…iSd § 26 Abs. 1 BAO den steuerlichen Wohnsitz iSd Abkommens in Österreich. Die Schenkung des österreichischen Grundstückes durch eine österreichische Geschenkgeberin fällt folglich in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Hinsichtlich der Frage, ob das DBA(Erb)-Frankreich grundsätzlich auch die Grunderwerbsteuer erfasst, ist festzuhalten, dass gemäß…
Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…