…sodass - ungeachtet des Umstandes, ob sie von der Anlage 2 des EStG als EU-Körperschaft erfasst ist oder nicht - ihre aus französischem unbeweglichem Vermögen oder aus französischen Betriebstätten stammenden Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Eine Gewinnausschüttung an die österreichische GmbH wäre aus…
…Anlage 2 des EStG 1988 fallen und damit mit ihren inländischen Betriebstätten gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen können, die nicht bloß eine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…einem amerikanischen Orchester vor allem deshalb von Bedeutung, weil daraus ein Rückschluss gezogen werden kann, ob möglicherweise ein Fall des Überschreitens der Jahres-Freigrenze von $ 20.000 gegeben ist, wodurch die Künstlergagen der österreichischen Besteuerung unterliegen. Allerdings könnte dies in einem solchen Fall nicht…
…ausreicht). Auf dieser Grundlage wurde daher auch in EStR 2000 Rz 7596 dargelegt, dass bei Entsendungen unter 2 Jahren von keiner Verlagerung des Lebensmittelpunktes gesprochen werden kann. Die erwähnte US-Ansässigkeitsbescheinigung steht einer solchen Beurteilung nicht entgegen. 11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…ist mittlerweile als Gesellschaftsform notifiziert, für die die Steuerfreistellungsverpflichtung des § 94a EStG zur Anwendung kommt (siehe Anlage 2 zum EStG). Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH an ihre betrieblich tätige Mutter-K.S. in der Slowakei sind daher sowohl auf Grund des Artikels 7 des nach wie…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolocnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694 und EAS 2783); dies ungeachtet des Umstandes, dass auf slowakischer…
…Fall einer mindestens 25%igen Beteiligung für die Gewinnausschüttungen darüberhinaus eine Steuerfreistellung gemäß § 94a EStG 1988 erwirkt werden kann, erscheint indessen fraglich, da die deutschen Kapitalanlagegesellschaften mit den im Fondsvermögen zufließenden Einkünften in Deutschland nicht besteuert werden und folglich das Erfordernis der Anlage 2 zu …
…ist nicht anwendbar, weil es sich bei den auf der Insel Man nach dem dortigen Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaften nicht um "nach dem Recht des Vereinigten Königreiches" gegründete Gesellschaften im Sinn der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handelt. 22. Dezember 1998…
…Ausländische Gesellschaften, die wie im vorliegenden Fall die in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 345 vom 29.12.2011 S. 8…
Eine deutsche Genossenschaft ist weder in der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z. 3 EStG als vergleichbare Kapitalgesellschaft angeführt, noch fällt sie unter den Begriff "Kapitalgesellschaft" im Sinn von Artikel 10a DBA-Deutschland (1954). Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH an ihre deutsche Mutter-Genossenschaft…
…als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (EAS 1756). Da die irische "unlimited company" in Anlage 2 zu § 94a EStG nicht aufscheint, wird ihr eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft nicht…
Die Frage, ob die im Zusammenhang mit inländischen Gastspielen gezahlten Gagen in einen Inlandsteil (der auf das Gastspiel entfällt) und einen Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden. Mit Deutschland ist in…
…in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen Kapitalgesellschaft gleichgestellt ist. Ist daher eine deutsche KGaA als einzige Kommanditistin an einer österreichischen Handels-KG beteiligt, dann ist eine von einer tschechischen Tochter-GmbH der inländischen Mutter-KG zufließende Gewinnausschüttung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2…
…die mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sind und deren Gewinnausschüttungen daher gemäß § 10 Abs. 2 Z. 1 KStG in Österreich Steuerfreistellung genießen, müssten im Anhang zur Mutter-Tochter-Richtlinie (Anlage 2 zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall…
…der Besteuerung zu unterziehen. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen Kapitalgesellschaft vorzunehmende Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf Absatz 2 der Anlage 2 zu § 94a EStG). Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7. Juni 1991 ist…
…täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland (1954) genannten 30-km-Zone gelegen ist. Die Zonengrenze wird hiebei nicht durch die…
…12 DBA-Polen gesehen wird. Es würde jeder kaufmännischen Logik zuwiderlaufen, für eine dreijährige Nutzung einer Anlage im Wert von 800.000 Euro, deren steuerliche Nutzungsdauer in den deutschen AfA-Tabellen nicht mit 3, sondern mit 13 Jahren beziffert wird (und deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer…
…zur Verfügung gestellter Laptop und ein Mobiltelefon zur Arbeitsausübung genutzt, so kann darin bereits eine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" bestehen. Darüber hinaus erfordert § 29 BAO die Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes an diesem Ort. Somit kann eine Betriebsstätte durchaus auch in der inländischen…
…hat und während der Arbeiten zur Mitbenutzung von Waschräumen, Spinden und einem Aufenthaltsraum berechtigt ist. Eine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO ist jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es…
…die Verwertung des Verlustes 1998 von österreichischer Seite übernommen wird (lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der deutschen Beteiligungs-GmbH und ihrer Alleingesellschafterin (d.i. eine aus 90 in Deutschland ansässigen Personen gebildete deutsche KG)…