…nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen, wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
…der beiden Staaten ein Aufteilungsvorschlag unterbreitet und hierbei versucht wird, einen von beiden Behörden akzeptierten Aufteilungsmodus zu finden. Sollte dies fehlschlagen, könnte noch im Rahmen eines österreichisch-schweizerischen Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 DBA-Schweiz eine akkordierte Lösung erwirkt werden. Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006
…werden, ist der Schweiz keine Verletzung des Abkommens entgegenzuhalten; die Schweiz ist diesfalls steuerberechtigt und es trifft Österreich gemäß Artikel 23 DBA die Verpflichtung zur Steuerfreistellung. Andernfalls müsste die Angelegenheit im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008
Durch den EStR 2000 - Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese…
…zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung, der vom BM für Finanzen nicht entgegengetreten werden kann. Fraglich ist im gegebenen Zusammenhang allerdings, wie die deutsche Auffassung mit dem Umstand vereinbar ist, dass dann die Geschäftsführertätigkeit unentgeltlich erbracht…
…gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung herzustellen sein. Sollte es so sein, daß die fremdübliche Abrechnung der Leistungsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der…
…eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gesehen…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abs. 1 des Abkommens für die künftigen Pensionsleistungen in Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt) ergibt. Eine die Pensionen treffende Steuerfreistellungsverpflichtung vermag indessen nach Auffassung des BM für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn…
…derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung herzustellen sein. Sollte es so sein, dass die fremdübliche Abrechnung der Leistungsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der…
…kommen, dann unterliegt ein Teil der von der deutschen AG gezahlten Gehälter der österreichischen Besteuerung. Nämlich jener Teil, der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies…
…einer Definition des Arbeitgeberbegriffes in Artikel 15 des DBA auf innerstaatliches Recht zurückzugreifen ist und dieses innerstaatliche Recht sodann zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Die für solche Fälle gleichsam automatisch wirkende Konfliktlösung über Artikel 23 des Abkommens kann aber nicht herangezogen werden, um Qualifikationskonflikte zu lösen…
…4 DBA-Deutschland-1954 der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat (EAS 1320) und nunmehr die Geschäftsführerfunktion bei einer…
…Tätigkeit und folglich als "Arbeitslohn" im Sinn von Artikel 7 gewertet werden, vermag die aus Art. 18 herrührende Steuerberechtigung Österreichs nicht zu beeinträchtigen und ist im gegebenen Zusammenhang daher unerheblich. Ein zur Doppelnichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt kann daher nicht eintreten. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007
…Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung (…
…zu optieren. Die Besteuerungsverpflichtung in Österreich ergibt sich aus dem inländischen Recht (§ 98 Abs. 1 Z 4 EStG), in die das Abkommen nicht eingreift, weil es eben die Besteuerung in Österreich erlaubt. 5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Quellenstaat bindet sonach den Ansässigkeitsstaat dahingehend, die betreffenden Einkünfte unter Artikel 10 zu subsumieren und eine Anrechnung der Quellensteuer zuzulassen. Das BM für Finanzen vermag derzeit aber nicht zu bestätigen, dass die Regelung des Artikels 10 Abs. 3 auch im Negativ-Fall eine Bindungswirkung…