Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1204
Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
geltende FassungEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/97vom 02.01.1998
Wortlaut laut Findok
Ein als Grenzgänger bei einer
öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt
seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung,
sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der
Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels
15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die Novellierung des Abkommens
mit der Schweiz und die Einbeziehung der öffentlichen Aktivbezüge in
das Anrechnungsverfahren unterliegen die Lehrerbezüge auch in
Österreich der Besteuerung. Diese Novellierung bezieht sich indessen nicht
auf Ruhegehälter, sodaß sich aus Artikel 19 i.V. mit Art. 23 Abs. 1
des Abkommens für die künftigen Pensionsleistungen in Österreich
eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt)
ergibt.
Eine die Pensionen
treffende Steuerfreistellungsverpflichtung vermag indessen nach Auffassung des
BM für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren
während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu
entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den
Beitragsleistungen und den
Aktivbezügen gegeben; es besteht
hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG
noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen.
02.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 19 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 15 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 23 Abs. 1 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- § 20 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4281/4-IV/4/97
- Stammnummer
- 9974
- Gültig
- 02.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF